Liebe Kunden der DWS,
aufgrund der Übernahme der DWS-Depots durch die MorgenFund GmbH per 01.12.2022 ist eine Zustimmung der Depotinhaber notwendig. Sie können Ihre Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen jederzeit einfach und bequem über nachfolgende Wege erteilen:
Zustimmung online per QR-Code
Scannen Sie den im Schreiben angedruckten und personalisierten QR-Code mit Ihrer Handykamera oder einer QR-Code-App. Folgen Sie bitte den weiteren Anweisungen, den Prozess zur erfolgreichen Zustimmung haben Sie in wenigen Schritten durchlaufen.
Auch wenn Sie bisher kein Online-Kunde*in sind, können Sie die den QR-Code zur Zustimmung verwenden.
Über Ihren Online-Zugang
Nutzen Sie die Möglichkeit der Zustimmung über Ihren Online-Zugang. Nach dem Login gelangen Sie über den Link in der Nachricht in Ihrer Postbox direkt zum Zustimmungsprozess. Ihre bestehenden Online-Zugangsdaten behalten ihre Gültigkeit.
Schriftliche Zustimmung
Nutzen Sie hierfür das Ihrem Schreiben beigefügte Formular. Bitte reichen Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post im beiliegenden frankierten und adressierten Rücksendeumschlag bei der DWS ein. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund verschiedener Produktkategorien in der Depotführung ggf. mehrere Anschreiben erhalten haben. Bitte durchlaufen Sie den Zustimmungsprozess in diesem Fall mehrfach.
Wenn Sie bislang noch kein Online-Kunde*in sind
Eine Umstellung von Offline- zur Online-Depotführung ist selbstverständlich jederzeit möglich und fördert zudem aktiv die Nachhaltigkeit durch Einsparung von Papier und Transport.
Die DWS hat für Sie eine schnelle und komfortable Möglichkeit geschaffen sich zur Online-Depotführung kostenfrei freizuschalten:
- Direkt über den angedruckten QR-Code im Anschreiben
- Online über online.dws.de und ab dem Zeitpunkt der Vertragsübernahme durch MorgenFund unter online.morgenfund.com
- Mit dem beigefügten Formular und Angabe Ihrer E-Mail-Adresse
Nach erfolgter Freischaltung erhalten Sie Ihre Online-Zugangsdaten über ein separates Schreiben.
Nutzen Sie die digitalen Vorzüge, wie z. B. Transaktionen bequem online zu erfassen, ein günstigeres Depotführungsentgelt, die elektronische Bereitstellung Ihrer Post und Ihr Depot jederzeit im Blick zu haben.
Als Online Kunde profitieren Sie zudem davon, jederzeit auf Ihre Depotdokumente (Abrechnungen, Auszüge, Korrespondenz) bei Bedarf kostenfrei zugreifen zu können. Sollten Sie zukünftig eine Zweitschrift auf postalischem Wege anfordern, beachten Sie hierzu bitte die Konditionen gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger.
Wer muss bei einem Gemeinschaftsdepot zustimmen?
Bei einem Gemeinschaftsdepot ist es ausreichend, wenn eine/r der Depotinhaber/innen stellvertretend die Zustimmung erteilt. Bei einem Gemeinschaftsdepot mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung durch einen Depotinhaber möglich, sofern eine Bevollmächtigung durch den weiteren Depotinhaber erfolgt ist. Andernfalls müssen alle Depotinhaber zustimmen.
Wer muss bei einem Minderjährigen Depot zustimmen?
Bei einem Minderjährigen Depot ist die Zustimmung durch einen der beiden gesetzlichen Vertreter möglich, sofern eine Bevollmächtigung durch den weiteren gesetzlichen Vertreter erfolgt ist. Andernfalls müssen beide gesetzlichen Vertreter zustimmen.
Wer muss bei einem Firmendepot zustimmen?
Für ein Firmendepot ist die Zustimmung eines Vertretungsberechtigten erforderlich.
Was passiert, wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen?
Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge geht die Depotführung der Investmentdepots auf MorgenFund über, auch wenn Sie den neuen Vertragsunterlagen von MorgenFund nicht explizit vor dem Übergang zustimmen. Sofern die Zustimmung nicht sofort erfolgt, zieht dies nicht automatisch eine Vertragsbeendigung nach sich. MorgenFund wird in diesen Fällen erneut auf die betroffenen Kunden zugehen und um eine entsprechende Zustimmung bitten. Um auch künftig die umfangreichen Leistungen des Depots nutzen zu können, ist es aber wichtig, dass Sie ihre Zustimmung möglichst zeitnah erteilen.
Ist das Formular zur Angemessenheitsprüfung Pflicht?
MorgenFund ist zukünftig im Falle dessen, dass Sie komplexe Fondsanteile handeln möchten, verpflichtet, Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen in komplexen Finanzinstrumenten einzuholen (sog. Angemessenheitsprüfung). Sofern DWS bzw. MorgenFund die vorgenannten Informationen noch nicht von Ihnen erfragt hat, liegt Ihrem Schreiben ein Formular zur Angemessenheitsprüfung bei. Es ist keine Pflicht, die Angemessenheitsprüfung abzugeben, jedoch kann MorgenFund bei fehlender Angemessenheitsprüfung auch keine komplexen Fonds für Sie ordern. Mehr erfahren...
Was können Sie tun, wenn Sie aktuell noch Ausgabeaufschläge bei DWS bezahlen müssen?
Um dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag zu erhalten, nehmen Sie einen Vermittlerwechsel zu FondsSuperMarkt vor. Dabei werden in Ihrem bestehenden Depot die Sonderkonditionen von FondsSuperMarkt hinterlegt. Für den Wechsel senden Sie einfach das ausgefüllte Formular zum Vermittlerwechsel an uns, den Rest erledigen wir für Sie. Die Durchführung des Vermittlerwechsels ist kostenfrei.
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- Übernahme Ihrer Depotführungskosten ab einem Depotvolumen von 20.000 €
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt