Ihr Vermögen in den Depots und auf den (Verrechnungs-)Konten bei der DAB BNP Paribas ist auf unterschiedliche Weise geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie direkter Kunde bei der Bank sind, oder ob Sie die Sonderkonditionen von einem Fondsvermittler wie FondsSuperMarkt nutzen wie z.B. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf.
Wie sind Wertpapiere und Fonds im Depot geschützt?
Mögliche Insolvenz der DAB BNP Paribas
Wertpapiere und Fonds fallen nicht unter die Einlagensicherung. Trotzdem müssen Sie sich darum aber keine Sorgen machen: Die Wertpapiere und Fonds in Ihrem Depot werden von den Banken nur verwahrt und verwaltet und bleiben Ihr Eigentum. Sie können Ihre Werte also jederzeit verkaufen oder auf ein anderes Depot übertragen. Das gilt auch für den Fall einer Insolvenz.
Mögliche Insolvenz des Vermittlers
FondsSuperMarkt ist ein günstiger Online-Vermittler für Fonds und Depots und arbeitet seit vielen Jahren mit der DAB BNP Paribas zusammen. DAB-Kunden profitieren mit FondsSuperMarkt als Vermittler von attraktiven Kostenvorteilen fürs Depot bei der DAB Bank - vor allem beim Fondssparen. Im Falle einer Insolvenz des Vermittlers bleibt Ihr Vermögen dabei aber völlig unberührt.
Mögliche Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Das Vermögen in Investmentfonds ist von dem der Kapitalanlagegesellschaft (Fondsmanager) getrennt, d.h. dass das Fondsvermögen im Falle der Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse der Kapitalanlagegesellschaft fällt. Fondsvermögen nennt man deshalb auch Sondervermögen.
Wie ist das Kontoguthaben geschützt?
Für Guthaben auf Giro- und Verrechnungskonten gilt die gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung:
- Gesetzlicher Schutz von bis zu 100.000 Euro
Die europaweit tätige Bank BNP Paribas S.A. (Muttergesellschaft der DAB BNP Paribas) hat ihren Hauptsitz in Frankreich und ist daher nicht Teil der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland (gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)), sondern gehört dem französischen Pendant, dem Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) an. Der FGDR ist Teil des EU-weiten, gesetzlichen Einlagensicherungssystems.
Das Vermögen der DAB BNP Paribas-Kunden ist durch den französischen Einlagensicherungsfonds genau wie bei Banken mit Hauptsitz in Deutschland in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde abgesichert (Einlagengarantie)1. - Freiwilliger Schutz von bis zu 5 Mio. Euro
Als Teil der deutschen Niederlassung der BNP Paribas S.A. ist DAB BNP Paribas zusätzlich ein freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (BdB). Mit Stand 22.10.2024 sind bis zu 5 Mio. Euro pro Kunde geschützt2.
Gilt der Schutz der Einlagensicherung für mehrere Konten von DAB BNP Paribas?
Die Einlagensicherung greift grundsätzlich einmal pro Bank und pro Kunde. Egal auf wie viele Konten das Geld verteilt ist.
Welcher Einlagenschutz besteht für Gemeinschaftskonten?
Gemeinschaftskonten sind über die Einlagensicherung abgesichert: Jeder Kontoinhaber bzw. Kontoinhaberin hat einen separaten Anspruch auf Entschädigung.
Fazit: So sicher ist die DAB BNP Paribas
Im Falle einer möglichen Insolvenz von
- der Kapitalverwaltungsgesellschaft (Fondsmanager)
- dem Vermittler (FondsSuperMarkt)
- der Depotbank (DAB BNP Paribas)
ist Ihr Kapital gesichert. Ohne ein zusätzliches Risiko einzugehen, können Sie über FondsSuperMarkt sogar von attraktiven Sonderkonditionen im DAB-Depot profitieren!
So funktioniert's: Dauerhafte Sonderkonditionen fürs Depot bei der DAB BNP Paribas!
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt
1 Quelle: Flyer Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution - FGDR
2 Quelle: einlagensicherungsfonds.de, Abfrage vom 22.10.2024