Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2023?

Seit dem 01.01.2018 unterliegen Fonds und ETFs der Vorabpauschale - einer pauschalen Vorabsteuer auf nicht ausgeschüttete Fondserträge. Im Gegensatz zum Januar 2023 werden viele Anleger im Januar 2024 wieder eine Abbuchung der Vorabpauschale auf ihrem Depot oder Konto feststellen.

Wir klären, wie hoch die Vorabpauschale sein wird und wie Sie eine Abbuchung vermeiden können!
 

Warum fällt die Vorabpauschale für 2023 an?

Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn im jeweiligen Kalenderjahr alle drei Kriterien erfüllt sind:

1. Positiver Basiszins
Die Vorabpauschale errechnet sich aus dem Basiszinssatz, der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht wird. Je höher der Basiszins, desto höher die Vorabpauschale. Für die Jahre 2021 und 2022 war der Basiszins negativ, was zur Folge hatte, dass die Vorabpauschale gar nicht erhoben wurde. Für das Jahr 2023 beträgt der Basiszins hingegen 2,55%. Diesmal ist der Basiszins also kein Ausschlusskriterium und die Vorabpauschale wird für 2023 ermittelt.

2. Positive Wertentwicklung des Fonds bzw. ETFs
Im nächsten Schritt wird jeder Fonds einzeln betrachtet. Weist der zu besteuernde Fonds zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023 eine negative Wertentwicklung aus, wird keine Vorabpauschale erhoben. Bei einer Wertsteigerung wird die Rechnung fortgesetzt.

3. Steuerschuld durch Ausschüttungen noch nicht abgegolten
Bereits unterjährig geleistete Ausschüttungen in 2023 werden abgezogen, da sie bereits versteuert wurden. Übersteigen die Ausschüttungen die ermittelte Vorabpauschale, entfällt sie.
 

Beispielrechnung

Ein Anleger hat über FondsSuperMarkt einen thesaurierenden Mischfonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gekauft und verwahrt ihn per 02.01.2023 (erster Kurs in 2023) im Wert von 10.000 € in seinem kostenlosen Depot.

  1. Basisertrag ermitteln
    Kurswert zum Jahresanfang  x  Basiszins 2023  x  70% = Fiktiver Basisertrag

    10.000 €  x  2,55%  x  70%  =  178,50 €
     
  2. Mit dem Kursgewinn vergleichen
    Die letzte Kursbewertung in 2023 findet am 29.12. statt. Dann weiß man: Hat der Fonds in 2023 einen Ertrag oder einen Verlust erzielt? Man vergleicht die tatsächliche Wertsteigerung mit dem Basisertrag: Der niedrigere Wert wird als endgültige Vorabpauschale verwendet. Bei einem Kursverlust entfällt die Vorabpauschale für diesen Fonds.
     
  3. Vorabpauschale berechnen
    Wir rechnen mit dem Basisertrag weiter. Der Fonds ist thesaurierend und hat daher keine Ausschüttungen vorgenommen.

    Basisertrag  -  Ausschüttungen  =  Vorabpauschale
    178,50 €  -  0 €  =  178,50 €
     
  4. Steuern abziehen
    Ein Teil des Ertrags bleibt steuerfrei (Teilfreistellung), weshalb in unserem Beispiel nur 85% der Vorabpauschale (151,73 €) besteuert werden müssen.

    25% Kapitalertragsteuer  +  5,5% Solidaritätszuschlag (auf die KapSt)  =  26,375%
    151,73 €  x  26,375%  =  40,02 €

Anfang 2024 wird der Anleger eine Abbuchung auf seinem Konto oder einen Anteilsverkauf in seinem Depot in Höhe von 40,02 € finden.
 

Fazit: So hoch ist die Vorabpauschale für 2023

Die endgültige Höhe der Vorabpauschale kann heute noch nicht bestimmt werden, da erst Anfang 2024 der Vergleich mit der tatsächlichen Wertsteigerung und der Abzug aller Ausschüttungen möglich ist.

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So vermeiden Sie die Vorabpauschale

Wie bei allen anderen Kapitalerträgen können Sie die Vorabpauschale bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € bei Ledigen, 2.000 € bei Verheirateten) von der Kapitalertragsteuer befreien.

Prüfen Sie, ob Sie bei Ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag gestellt haben und stellen Sie gegebenenfalls Ihren Freistellungsauftrag noch in 2023, um die Abbuchung im Januar 2024 zu verhindern!

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