Wenn ein Förster die Finanzbranche trifft

PRIMA Fonds Interview vom 13.07.2023

Wenn ein diplomierter Forstwirt die Finanzbranche trifft und dabei unter anderem über "Trabis zu Austernpilzen" spricht, dann kann es sich eigentlich nur um ein Sommer-Interview bei FinanceNewsTV in entspannter Atmosphäre auf dem Land handeln. Im Gespräch ging es um so spannende Themen wie Enkel-Tauglichkeit unseres täglichen Handelns und Nachhaltigkeit im Fondsmanagement. Die Details erfahren Sie im Video mit Jan-Peter Schott, Geschäftsleiter PRIMA Fonds und Börsenmoderator Andreas Franik, aufgezeichnet auf dem Hoffest der Peter Rieder Vermögen AG im bayrischen Aschau am Inn.


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Rechtliche Hinweise

Dies ist eine Marketing-Anzeige. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und stellen weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf des dargestellten Produkts dar. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentanteilen sind der jeweils gültige Verkaufsprospekt und die Basisinformationsblätter, die auch ausführliche Informationen zu den Chancen, Risiken und detaillierten Informationen zur Anlagepolitik enthalten, ergänzt durch den letzten Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds. Diese Unterlagen können kostenlos in deutscher Sprache bei der PRIMA Fonds Service GmbH, Engelplatz 59-61, 63897 Miltenberg, Tel. +49 (0)9371 94867 240, info@primafonds. com, angefordert sowie unter www.primafonds.com heruntergeladen werden. Die Dokumente können ebenfalls kostenlos in deutscher Sprache bei der IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxembourg bezogen und unter www.ipconcept.com heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft einsehbar (https://www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html). Das Angebot der hier genannten Investmentanteile ist in vielen Ländern unzulässig, sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens eine Anzeige bei den örtlichen Aufsichtsbehörden eingereicht bzw. eine Erlaubnis von den örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft kann gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb des Fonds getroffen hat, aufzuheben. Die vorliegenden Ausführungen gehen von unserer Beurteilung der gegenwärtigen Rechts- und Steuerlage aus und stellen keine Anlageberatung dar. Vor dem Kauf sollte eine ausführliche und an der individuellen Kundensituation ausgerichtete Beratung durch Steuer-, Rechts- und/oder Anlageberater erfolgen. Die vorliegenden Informationen beruhen auf sorgfältig ausgewählten Quellen, jedoch kann ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit nicht garantiert werden. Es besteht keine Verpflichtung, Angaben und Einschätzungen, die sich ex post als falsch oder überholt herausstellen, zu korrigieren. Alle gemachten Angaben zur Wertentwicklung von Fonds folgen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, der BVI-Methode und berücksichtigen alle laufenden Fondskosten ohne den Ausgabeaufschlag. Kosten, die auf Anlegerebene anfallen können (z. B. Depotkosten), werden nicht berücksichtigt. Wertentwicklungen der Vergangenheit, simuliert oder tatsächlich realisiert, sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Anlagen in Fonds sind sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden. Der Marktwert einer Anlage kann sowohl steigen als auch fallen. Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie auf unserer Webseite unter Downloads. Bei einer Investition in den Fonds sollten neben den nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten, alle Eigenschaften und Ziele des beworbenen Fonds berücksichtigt werden, wie sie im Verkaufsprospekt und in den Basisinformationsblättern genannt werden.