Sie möchten eine vertraute Person für Ihr Depot bei der FNZ Bank bevollmächtigen? Wir beantworten alle Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie eine Vollmacht für Ihr FNZ Bank-Depot erteilen!
Was darf der Bevollmächtigte bei der FNZ Bank erledigen?
- Käufe, Verkäufe und Umschichtungen beauftragen
- Fondssparpläne, Entnahmepläne, Daueraufträge und -lastschriften einrichten, ändern und löschen
- Überweisungen zu Lasten des Konto flex beauftragen (auf Guthabenbasis, auch zu eigenen Gunsten)
- Tages- und/oder Festgeldkonten (sog. Unterkonten) eröffnen und Einlagen tätigen
- Depotüberträge beauftragen
- Dokumente wie Abrechnungen, Auszüge, Steuerbescheinigungen einsehen (Auskunftsrecht)
- Inanspruchnahme eingeräumter Wertpapierkredite bei der FNZ Bank
Was darf der Bevollmächtigte nicht?
- Konto/Depot auflösen (zu Lebzeiten des Depotinhabers)
- Weiteres Konto/Depot eröffnen (ausgenommen Unterkonten)
- Hinterlegte Referenzbankverbindung ändern
- Hinterlegte Kundendaten des Depotinhabers ändern
- Kreditverträge oder Verpfändungsvereinbarungen abschließen oder ändern
- Untervollmacht erteilen
Vollmacht bei der FNZ Bank erteilen
1. Vollmachtsformular ausfüllen
Füllen Sie das Vollmachtsformular der FNZ Bank aus. Die Unterschriften aller Depotinhaber sowie des Bevollmächtigten sind erforderlich. Bei Depots von Minderjährigen ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.
Wichtig: Falls FondsSuperMarkt noch nicht als Vermittler für Ihr FNZ Bank-Depot hinterlegt ist, fügen Sie den Auftrag zum Vermittlerwechsel (PDF) bei und profitieren Sie künftig von dauerhaften Sonderkonditionen!
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2. Legitimieren
Sowohl für den Bevollmächtigten als auch für den Vollmachtgeber muss eine aktuelle Legitimation bei der FNZ Bank vorliegen.
- Bevollmächtigter: Eine vom Amt/einer Bank bestätigte Ausweiskopie oder PostIdent-Verfahren
- Vollmachtgeber (Depotinhaber): Einfache Kopie des aktuellen Ausweises
3. Unterlagen einreichen
Senden Sie die Unterlagen nicht direkt an die FNZ Bank, sondern im Original an FondsSuperMarkt.
Erhält der Bevollmächtigte einen eigenen Online-Zugang?
Der Bevollmächtigte erhält von der FNZ Bank auf Wunsch einen Online-Zugang mit Sichtrecht. Die Zugangs-ID und die PIN für die Nutzung des Online-Banking wird dem Bevollmächtigten mit separater Post zugesendet.
Der Bevollmächtigte kann mit seinem Online-Zugang Dokumente des Depotinhabers online einsehen. Der Bevollmächtigte hat mit diesem Zugang aber keine Möglichkeit, Online-Transaktionen zu erteilen. Aufträge muss er schriftlich erteilen.
Welche Vollmachtarten gibt es für das Depot bei der FNZ Bank?
Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus
Sie ist die häufigste Form der Bevollmächtigung. Der Vollmachtnehmer erhält die Rechte, sobald die Unterlagen vollständig bei der FNZ Bank eingereicht worden sind. Die Vollmacht endet nicht mit dem Tod des Depotinhabers/eines Depotinhabers.
Vollmacht für den Todesfall
Sie wird erst wirksam, sobald der FNZ Bank der Tod des oder eines Depotinhabers durch eine Sterbeurkunde nachgewiesen wurde. Ein Online-Zugang ist somit erst nachEintritt des Todesfalls möglich und die Unterschrift sowie Legitimation des Bevollmächtigten ist erst nachdem Eintritt des Todesfalls erforderlich.
Kann auch ein reines Auskunftsrecht fürs Depot erteilt werden?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann der Depotinhaber erteilte Vollmachten online einsehen?
Ja, loggen Sie sich in Ihren Zugang bei fnz.de ein:
Depot/Konto > Persönliche Daten > Vollmacht
Können erteilte Vollmachten geändert werden?
Ja, mit dem Vollmachtsformular können Sie Änderungen an Vollmachten vornehmen oder eventuell bestehende Vollmachten ersetzen.
Kann der Vollmachtgeber eine Vollmacht zurücknehmen?
Ja, Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Eine Vollmachtlöschung nehmen Sie mit einem einfachen Schreiben an die FNZ Bank vor.
Was passiert mit der Vollmacht, wenn der Konto- und Depotinhaber stirbt?
Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Depotinhabers, sondern bleibt auch für die Erben des verstorbenen Depotinhabers in Kraft. Gibt es mehrere Erben und einer davon widerruft die Vollmacht, kann der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit dem widerrufenden Erben Gebrauch von der Vollmacht machen. Der Widerrufende muss sich auf Verlangen der FNZ Bank als Erbe legitimieren (Vorlage Testament, usw.). Die Vollmacht setzt die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge nicht außer Kraft, d. h., das Vermögen fällt in den Nachlass. Zur Kündigung des Depots ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tode aller Depotinhaber berechtigt.
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt