VL-Sparen: Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage werden ab 2024 verdoppelt

Ab sofort erhalten deutlich mehr Anleger die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat! Künftig haben auch Durchschnittsverdiener Anspruch auf die staatliche Zulage VL-Sparplan, denn ab 2024 werden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben:

Einkommensgrenzen
 
bisher
(Alleinstehende / Verheiratete)
ab 2024
(Alleinstehende / Verheiratete)
Bausparen17.900 € / 35.800 €40.000 € / 80.000 €
Fondssparen20.000 € / 40.000 €

Gemeint ist immer das zu versteuernde Jahreseinkommen - nicht das Bruttogehalt. Bisher fielen vor allem Berufsanfänger, Minijobber und Auszubildende unter die Einkommensgrenzen. Mit der Erhöhung im Zukunftsfinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung im November 2023 beschlossen, dass nun auch Arbeitnehmer mit höherem Einkommen profitieren können.
 

Fast 6 Millionen Anspruchsberechtigte mehr

Die Erhöhung der Einkommensgrenzen gilt für beide förderfähigen Sparformen: Bausparen und Fondssparen. 2023 sind ca. 8 Millionen Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Der Kreis erweitert sich laut Angaben der Bundesregierung jetzt auf 13,8 Millionen.
 

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die Unternehmen überweisen ihren Beschäftigten die VL in Höhe von bis zu 40 € monatlich auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag. Förderfähig sind Sparverträge wie z.B. VL-Fondssparpläne oder Bausparverträge. Die beiden Zulagen auf Fondssparpläne und Bausparverträge können nebeneinander in Anspruch genommen werden.

Das Fondssparen wird mit 20% und bis zu 80 € pro Jahr staatlich gefördert. Für den Bausparvertrag gibt es weitere 42,30 € jährliche Zulage (9% von 470 €). Wer also in beide Anlageformen den zulässigen Höchstbetrag investiert, bekommt für seine vermögenswirksamen Leistungen insgesamt bis zu 122,30 € jährliche Sparzulage je Arbeitnehmer.
 

Wie erhalte ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

1. VL-Sparvertrag eröffnen
Für einen VL-Fondssparplan benötigen Sie ein Depot, in dem Ihr VL-Fonds verwahrt werden kann. Bei FondsSuperMarkt profitieren Sie dabei von dauerhaften Sonderkonditionen:

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2. VL vom Arbeitgeber überweisen lassen
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach der VL! Die Unternehmen müssen die vermögenswirksamen Leistungen auf den von Ihnen angegebenen VL-Sparvertrag überweisen - entweder als Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Lohn/Gehalt oder aber aus Ihrem Nettolohn/-gehalt.
 

3. Zulage beantragen
Die Sparzulage muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird bei Bewilligung vom zuständigen Finanzamt festgesetzt.
 

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