Steuerbescheinigung fürs Fondsdepot einfach erklärt

Fondsvermittler FondsSuperMarktWir erklären Ihnen, was die Begriffe auf der Steuerbescheinigung Ihrer Fondsbank bedeuten und wo Sie die Werte in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen müssen - einfach und verständlich!
 

Höhe der Kapitalerträge

a) nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EstG

  • Einzutragen in Zeile 7 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Unter diesem Punkt wird der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Kapitalerträge ausgewiesen. Diese beinhalten Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne nach Verlustverrechnung und Teilfreistellungen, jedoch vor Berücksichtigung eines Sparer-Pauschbetrages:

Realisierte Kapitalerträge
- verrechenbare Verluste aus dem Verlustverrechnungstopf (ggf. auch aus den Vorjahren)
- Teilfreistellungen
= Höhe der Kapitalerträge

Es wird immer nur ein positiver Saldo ausgewiesen. Negative Salden werden bei Vorliegen eines Antrages in den entsprechenden Zeilen für Verluste gezeigt (Verlustbescheinigung - siehe unten).

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b) davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • Einzutragen in Zeile 8 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Wird nicht in reinen Fondsdepots angegeben.
 

c) davon: Einkünfte aus Stillhalterprämien im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG und Gewinne aus
Termingeschäften im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

  • Einzutragen in Zeile 9 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Wird nicht in reinen Fondsdepots angegeben.
 

d) davon: Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (nach Teilfreistellung)

  • Einzutragen in Zeile 10 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Die hier angegebenen Gewinne sind bereits unter „Höhe der Kapitalerträge“ enthalten und stammen aus dem Verkauf von sog. Alt-Anteilen (vor 2009 gekauft). Die bis 31.12.2017 erzielten Gewinne sind steuerfrei (Bestandsschutz). Die ab 01. Januar 2018 erzielten Gewinne von Alt-Anteilen sind laut der Investmentsteuerreform 2018 bis zu 100.000 € pro Person steuerfrei. Diese Steuerfreiheit können Sie nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen.
 

Ersatzbemessungsgrundlage

im Sinne des § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG nach Teilfreistellung und im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG / Enthalten in den bescheinigten Kapitalerträgen

  • Einzutragen in Zeile 11 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Die Zeile „Ersatzbemessungsgrundlage" enthält die Summe aller pauschalen Bemessungsgrundlagen, die aufgrund fehlender Anschaffungskosten zur Anwendung gekommen sind. Sind der Bank die Anschaffungswerte eines veräußerten Fonds nicht bekannt, kann der tatsächliche Gewinn nicht ermittelt werden und die Kapitalertragsteuer wird auf einen pauschal angenommenen Gewinn i.H.v. 30% des Veräußerungserlöses erhoben.

FondsSuperMarkt-Tipp: Überprüfen Sie nach einem Depotübertrag immer, ob das abgebende Institut alle Anschaffungsdaten korrekt übertragen hat!

Korrekturen können nur vom Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgen. Im Gegensatz zum Ausweis in der Zeile „Höhe der Kapitalerträge“ wird hier ein Bruttobetrag, d.h. noch vor Verlustverrechnung und Sparerpauschbetrag, gezeigt.
 

Verlustbescheinigung

im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG

Kreditinstitute verrechnen negative Kapitalerträge (zum Beispiel Veräußerungsverluste) mit positiven Kapitalerträgen (zum Beispiel Veräußerungsgewinne). Zu diesem Zweck führen die Banken sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Einen bis zum Jahresende nicht ausgeglichenen negativen Verlustverrechnungssaldo überträgt die Bank grundsätzlich in das nächste Kalenderjahr.

Wenn Sie die Verlustbescheinigung rechtzeitig - in der Regel bis Mitte Dezember des Vorjahres - beantragen, weist Ihre Bank die realisierten Verluste aus Ihrem Verlustverrechnungstopf auf Ihrer Steuerbescheinigung aus und löscht den Wert in dem bei ihr geführten Verlustverrechnungstopf, so dass eine doppelte Verrechnung ausgeschlossen ist. Sie dürfen Verluste also nur dann in der Anlage KAP eintragen, wenn Sie mit der Steuerbescheinigung eine Verlustbescheinigung ausgewiesen bekommen haben.
 

a) Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien

  • Einzutragen in Zeile 12 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Dies stellt die Verlustbescheinigung für den „Verlusttopf Sonstige“ dar. Negative Kapitalerträge - mit Ausnahme der Verluste aus Aktienverkäufen - dürfen mit allen Arten von positiven Kapitalerträgen verrechnet werden.
 

b) Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

  • Einzutragen in Zeile 13 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Dies ist die Verlustbescheinigung für den „Verlusttopf Aktien“. Aktienveräußerungsverluste dürfen nur mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Ein Wert kann hier nur bei Depots mit Aktien angegeben werden.
 

Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages

  • Geben Sie in Zeile 16 der Anlage KAP den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag ein, der auf die aufgeführten Kapitalerträge angerechnet wurde.
  • In Zeile 17 tragen Sie den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag ein, der auf die hier nicht erklärten Kapitalerträge entfällt.

Bis zur Höhe des erteilten Freistellungsauftrags sind Erträge von der Kapitalertragsteuer befreit. Ihnen steht ein Sparerpauschbetrag von maximal 1.000 € für Ledige bzw. 2.000 € für Ehepartner zur Verfügung, den Sie auf verschiedene Finanzinstitute verteilen können.

Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag bei der bescheinigenden Bank nicht vollständig in Anspruch genommen, kann der „übrige“ Sparerpauschbetrag ggfls. für eine Verrechnung im Rahmen der Veranlagung genutzt werden.

Haben Sie keinen Freistellungsauftrag eingereicht, weist die Bank einen Nullwert aus.

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Kapitalertragsteuer

  • Einzutragen in Zeile 37 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Zeigt den Betrag an, den Ihre Bank für Sie als Kapitalertragsteuer ans Finanzamt abgeführt hat.
 

Solidaritätszuschlag

  • Einzutragen in Zeile 38 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Weist den Betrag des abgeführten Solidaritätszuschlags aus.
 

Kirchensteuer

  • Einzutragen in Zeile 39 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Dies ist die Bescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer für Zwecke der Kirchensteuerveranlagung nach §51 a Abs.2 d Satz 2 EStG. Eine separate Bescheinigung hierfür wird nicht erstellt.
 

Ausländische Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, die ausländische Investoren an das Land, in dem die Erträge angefallen sind (Quellenland) entrichten müssen. Eine eventuell gezahlte ausländische Quellensteuer wird von der Bank bei der Ermittlung der Höhe der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer berücksichtigt („Summe der angerechneten ausländischen Steuer“) und kann aber spätestens im Rahmen der Einkommensteuererklärung angerechnet werden („Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer“):
 

a) Summe der angerechneten ausländischen Steuer

  • Einzutragen in Zeile 40 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Hier werden die ausländischen Quellensteuern ausgewiesen, die bei der Bank bereits angerechnet wurden und damit zu einer Reduktion der Kapitalertragsteuer geführt haben. Diese Beträge können nicht mehr zur Anrechnung im Rahmen der Veranlagung verwendet werden.
 

b) Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer

  • Einzutragen in Zeile 41 der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung

Hier werden die ausländischen Quellensteuern ausgewiesen, die bei der Depotbank noch nicht angerechnet werden konnten. Im Rahmen der Veranlagung können diese Quellensteuern ggf. noch zur Anrechnung auf weitere Kapitalerträge (z.B. bei anderen Banken) verwendet werden. Bei negativem Ausweis sind Sie verpflichtet, die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung (Zeile 19 Anlage KAP) anzugeben.
 

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Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen können eine persönliche Steuerberatung nciht ersetzen. Für individuelle steuerliche Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.