MorgenFund - Zustimmungspflichtige Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnisses ab Mai 2025
MorgenFund führt zum 19.05.2025 ein neues Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) ein. Das neue PLV wird einfacher, transparenter und günstiger. Was sich ändert und was Neu- und Bestandskunden beachten müssen, lesen Sie hier.
Was ändert sich?
Depotführungsgebühr
Im Vergleich zum aktuell gültigen PLV ergibt sich beim Depotführungsentgelt eine Ersparnis von 45% für das online geführte MorgenFund Depot!
Neben der Senkung der Depotführungsentgelte wurde die Anzahl der Depotvarianten reduziert. Die Depotmodelle MorgenFund Twenty5 (Depot für junge Leute) und Basis (eine Fondsposition) entfallen. Es verbleiben nur noch das MorgenFund Kids Depot und das MorgenFund Online Depot. Beide Varianten werden um das bereits bekannte VL-Vertragsentgelt pro VL-Vertrag ergänzt. Für Bestandskunden, die ihr Depot weiterhin offline führen möchten, fällt eine Offline-Pauschale in Höhe von 20 € p.a. an (vorher: 24 €).
Tipp: Führen Sie rechtzeitig vor dem Depotgebühreneinzug im Dezember einen Vermittlerwechsel zu FondsSuperMarkt durch, damit Sie schon in diesem Jahr von der Entgeltübernahme durch FondsSuperMarkt profitieren!
2 Das VL-Vertragsentgelt ist gleich geblieben. Wenn ausschließlich ein VL-Vertrag im MorgenFund Depot Online verwahrt wird, entfällt das Depotführungsentgelt vollständig und der Kunde zahlt 12 €. Wenn ausschließlich ein VL-Vertrag im MorgenFund Depot Offline verwahrt wird, fällt zusätzlich zum VL-Vertragsentgelt die Offline-Pauschale in Höhe von 20 € an. Der Kunde zahlt 32 €.
Verwaltungsentgelt für ETFs und Fonds ohne laufende Vertriebsprovision
Im aktuell gültigen PLV waren Transaktionsgebühren in Höhe von 0,2 % des Transaktionsvolumens bei Einmalkäufen und 1,5 % des Transaktionsvolumens bei Sparplänen vorgesehen. Um mehr Transparenz für Sie zu schaffen, wurde diese Gebühr durch ein Verwaltungsentgelt für ETFs und Fonds-Anteilsklassen ohne laufende Vertriebsprovision ersetzt:
0,1% p.a. auf den Durchschnitt des monatlich festgestellten Bestandes, max. 150 € p.a.
Beispiel:
ETF-Kauf 10.000 € am 01.01.
ETF-Verkauf am 31.12.
Nach dem alten PLV würde der Kauf und Verkauf eines ETFs insgesamt 40 € Gebühren kosten (je 20 €). Gemäß neuem PLV fällt ein Verwaltungsentgelt in Höhe von 0,1 % des durchschnittlichen Depotbestands an und die Kosten reduzieren sich auf 10 € p.a..
Neukunden: Neue Depoteröffnungsformulare
Neue Depoteröffnungsanträge stehen nach derzeitigem Stand ab 19.05.2025 in unserem Formularcenter zur Verfügung. Die Einführung des neuen PLV erfolgt für alle Neukunden, die ihr Depot ab diesem Zeitpunkt mit den neuen Depoteröffnungsanträgen eröffnen.
Für die alten Depoteröffnungsanträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2025. Beachten Sie, dass Sie bei Verwendung der alten Depoteröffnungsanträge dann im Laufe des Jahres dem neuen PLV zustimmen müssen.
Alle weiteren Formulare können Sie unverändert weiter nutzen.
Eine Zustimmung wird erst im zweiten Halbjahr möglich sein. Alle Bestandskunden werden ab Juni in Tranchen über das neue PLV informiert und um Zustimmung gebeten. Am einfachsten stimmen Sie dann online in der MorgenFund App oder im Online-Banking zu.
Tipp: Stimmen Sie rechtzeitig vor dem Depotgebühreneinzug im Dezember zu, damit Sie schon in diesem Jahr von den neuen, günstigen Depotführungsentgelten profitieren!
Lohnt sich die Zustimmung für jeden?
Zur Transparenz gehört auch der Hinweis, dass es Kunden gibt, die bislang ein niedrigeres Depotführungsentgelt zahlen. Häufig handelt es sich dabei um ältere Depotmodelle aus DWS-Zeiten, die mit damit verbundenen Einschränkungen geführt werden.
Auch für diese Kunden kann sich ein Wechsel in das neue PLV lohnen, denn die Einschränkungen fallen weg und sie können Gebühren sparen.