Liebe MorgenFund-Kunden,
bedauerlicherweise gab es bei MorgenFund (vormals DWS) teilweise eine fehlerhafte Erstellung der Steuerbescheinigungen, welche versandt wurden.
Was ist passiert?
Betroffen sind rund 30.000 Kunden, die trotz Erstattungsverfahren die einbehaltene Kapitalertragsteuer noch ausgewiesen bekommen haben. Der Fehler wurde erkannt und lag demnach darin, dass die Erstattungsbuchungen vor der Erstellung der Steuerbescheinigungen noch nicht final abgeschlossen waren.
Was bedeutet das?
Die betroffenen 30.000 Kunden haben ihre jeweiligen Steuererstattungen alle korrekt erhalten und die Höhe der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Kapitalerträge ist ebenso korrekt. Jedoch werden die Steuererstattungen durch den o.g. Fehler in der Steuerbescheinigung nicht berücksichtigt, weshalb entsprechend der Steuerabzug zu hoch ausgewiesen wird. Hierdurch entsteht folglich eine Unplausibilität in der Steuerbescheinigung.
Konsequenz / eingeleitete Maßnahmen?
Im Regelfall benötigen die Kunden diese Steuerbescheinigung aufgrund der Abgeltungssteuer nicht für ihre Steuererklärung. Lediglich bei Kunden, die eine Günstigerprüfung im Rahmen ihrer Steuererklärung beantragen möchten, ist diese Steuerbescheinigung tatsächlich relevant. Von den betroffenen 30.000 Kunden handelt es sich beim Großteil um minimale Cent-Beträge, weshalb sie irrelevant für eine Günstigerprüfung sind. Lediglich 1.600 Kunden sind mit einem zu hoch ausgewiesenen Betrag größer 5 € betroffen. Diese 1.600 Kunden werden von MorgenFund daher in Kürze vorab schriftlich informiert. Weiterhin befindet sich MorgenFund aktuell in der Abstimmung mit dem Betriebsstättenfinanzamt über die Einleitung des Korrekturprozesses. Sobald dieser final abgestimmt ist, wird der Korrekturprozess technisch umgesetzt und die Berichtigung der Steuerbescheinigungen veranlasst.
Im Laufe der nächsten Woche informiert MorgenFund die Kunden mit einem Schreiben.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bittet MorgenFund um Entschuldigung.
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