Seit dem 01. Januar 2023 gelten höhere Sparer-Pauschbeträge zur Freistellung von Kapitalerträgen:
- 1.000 € für Einzelpersonen
- 2.000 € für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner
Daraus ergeben sich folgende Anpassungen für alle Depots bei MorgenFund:
- Bis zum 31.12.2022 erfasste Freistellungsaufträge wurden prozentual um 24,844 % auf das neue Niveau angehoben.
- Gleiches gilt für Freistellungsaufträge, die bis zum 31.12.2022 mit einem Gültigkeitsdatum ab 01.01.2023 erfasst wurden.
- Diese Anpassung wurde programmseitig automatisch zum Jahreswechsel vorgenommen.
Für die Einreichung von Freistellungsaufträgen mit den alten Sätzen (801 € für Einzelpersonen / 1.062 € für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner) gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2023.
Wer zwischen dem 01.01.2023 und 30.06.2023 mit dem veralteten Formular für den Freistellungsauftrag den darauf angegebenen jeweiligen veralteten Höchstsatz (801 € / 1.062 €) erteilt hat, wird von MorgenFund angeschrieben. Im Rahmen dieses Anschreibens haben Sie die Möglichkeit, die Weisung geben, dass stattdessen der neue Höchstsatz von 1.000 € bzw. 2.000 € hinterlegt werden darf.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Juli 2023 nur noch die neuen Freistellungsformulare von MorgenFund akzeptiert werden.
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