MorgenFund - Einreichungsfrist für Freistellungsaufträge mit alten Freibeträgen bis 30.06.2023

Übergangsfrist für alte Formulare FreistellungsauftragSeit dem 01. Januar 2023 gelten höhere Sparer-Pauschbeträge zur Freistellung von Kapitalerträgen:

  1. 1.000 € für Einzelpersonen
  2. 2.000 € für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner

Daraus ergeben sich folgende Anpassungen für alle Depots bei MorgenFund:

  1. Bis zum 31.12.2022 erfasste Freistellungsaufträge wurden prozentual um 24,844 % auf das neue Niveau angehoben.
  2. Gleiches gilt für Freistellungsaufträge, die bis zum 31.12.2022 mit einem Gültigkeitsdatum ab 01.01.2023 erfasst wurden.
  3. Diese Anpassung wurde programmseitig automatisch zum Jahreswechsel vorgenommen.

Für die Einreichung von Freistellungsaufträgen mit den alten Sätzen (801 € für Einzelpersonen / 1.062 € für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner) gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2023.

Wer zwischen dem 01.01.2023 und 30.06.2023 mit dem veralteten Formular für den Freistellungsauftrag den darauf angegebenen jeweiligen veralteten Höchstsatz (801 € / 1.062 €) erteilt hat, wird von MorgenFund angeschrieben. Im Rahmen dieses Anschreibens haben Sie die Möglichkeit, die Weisung geben, dass stattdessen der neue Höchstsatz von 1.000 € bzw. 2.000 € hinterlegt werden darf.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Juli 2023 nur noch die neuen Freistellungsformulare von MorgenFund akzeptiert werden.
 

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