LFDE - ESG/SRI-Neuigkeiten vom 03.02.2021

Ausschlüsse

Ausschlüsse sind fester Bestandteil der meisten verantwortungsbewussten Anlagestrategien. Dabei werden bestimmte Unternehmen oder Unternehmenskategorien aufgrund ihrer Geschäftsaktivitäten oder kontroversen Praktiken aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.

Dies betrifft bestimmte Sektoren oder Unternehmen, die gegen ethische Normen verstoßen.

Hierzu zählen etwa Sektoren, die aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Menschen und den Planeten als destruktiv eingestuft werden, wie Alkohol, Tabak, Wehrtechnik, Glücksspiel, Pornografie, Kohle oder GVO. Dieser Ansatz geht auf den Ursprung verantwortungsbewusster Anlagen zurück, denn die ersten Ethikfonds, die von Quäkern in den USA aufgelegt wurden, schlossen als unethisch eingestufte Anlagen, die so genannten „sin-stocks“, aus. Dazu zählten Unternehmen, die Waffen herstellten und von Sklaverei profitierten.

Ausschlüsse von Unternehmen, die gegen ethische Normen verstoßen, betreffen Unternehmen, die sich nicht an die wichtigsten Prinzipien internationaler Gesetze und Verträge halten, wie beispielsweise die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Internationalen Arbeitsorganisation oder des „Global Compact“ der UNO. Manche SRI-Fonds schließen deshalb Unternehmen aus, die gegen eines oder mehrere der zehn Prinzipien des Global Compact verstoßen, der die Einhaltung der Menschenrechte, den Umweltschutz und die Korruptionsbekämpfung zum Ziel hat.

Derartige sektorale und normative Ausschlüsse bilden in der Regel den ersten Filter der SRI-Fonds, die anschließend eine Analyse der Kriterien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung dieses bereits eingeschränkten Anlageuniversums vornehmen. Andere Fondsarten, die so genannten Ausschlussfonds, arbeiten ausschließlich mit diesem Filter.

Das Anforderungsniveau der Ausschlussstrategien von SRI-Fonds ist je nach Fonds und Verwaltungsgesellschaft unterschiedlich. So können die Anzahl der ausgeschlossenen Sektoren und Geschäftspraktiken sowie die Toleranzgrenzen für die betroffenen Aktivitäten, deren Anteil am Gesamtumsatz eines Unternehmens berechnet wird, voneinander abweichen.

Ausschlüsse sind zwar notwendig, doch nie ausreichend. Wir glauben, dass eine wirksame Ausschlusspolitik mit einer Unterstützung der Unternehmen durch langfristig orientierte und engagierte Investoren einhergehen muss.

Anleger können ihr Kapital mithilfe solcher Ausschlüsse in Einklang mit ihren ethischen Grundsätzen und Werten investieren. #Bestehen Sie auf SRI!


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