LEADING CITIES INVEST News vom 07.03.2023
- RenditeWerk zeichnet LEADING CITIES INVEST zum fünften Mal in Folge als »besten defensiven Baustein für das Stiftungsvermögen« aus
- Offener Immobilien-Publikumsfonds überzeugt durch vier Stabilitätsfaktoren
Das Magazin RenditeWerk für Stiftungen hat den LEADING CITIES INVEST (WKN 679182) erneut zum »Stiftungsfonds des Jahres« gewählt. Damit wurde der Offene Immobilien-Publikumsfonds zum fünften Mal in Folge als »bester defensiver Baustein für das Stiftungsvermögen« ausgezeichnet.
Der LEADING CITIES INVEST überzeugte laut RenditeWerk »auch im extrem schwierigen Jahr 2022« durch »außergewöhnliche Robustheit«. Das Rendite-Risiko-Verhältnis wird von RenditeWerk als »herausragend« bewertet.
Ausschlagebend für die Bewertung waren vier Stabilitätsfaktoren:
- Breite Diversifikation
Der Fonds ist geographisch breit diversifiziert. Derzeit befinden sich 41 Objekte in 11 verschiedenen Ländern in Europa und in den USA im Fonds, verteilt auf 27 Städte mit absehbar großem Zukunftspotential. Mit drei Objektkäufen im letzten Jahr konnte das Portfolio weiter ausgebaut und zugleich der Logistikanteil erhöht sowie mit dem neuen Standort Österreich breiter diversifiziert werden. Der Fokus liegt auf Büroimmobilien, die rund drei Viertel des Portfolios ausmachen.
- Cash-Call Strategie
Darüber hinaus sorgt die CashCall Strategie für zusätzliche Stabilität. Darüber können die Kapitalzuflüsse weitgehend so gesteuert werden, dass Mittel dann zur Verfügung stehen, wenn ein Objekt erworben werden soll. Das im letzten Jahr über die CashCall-Steuerung erreichte Fondsvolumen des LEADING CITIES INVEST von über 1 Mrd. Euro ist ein Beleg für den Erfolg dieser Strategie.
- Wertermittlung
Als weiteren Stabilitätsfaktor nennt Renditewerk die Wertermittlung. »Diese erfolgt nicht börsentechnisch, sondern durch Gutachter, die sich an den langfristigen Ertragspotentialen von Immobilien ausrichten«, so RenditeWerk.
- Schutzfristen nach KAGB
Da es sich beim LEADING CITIES INVEST um einen Publikumsfonds handelt, der nach Inkrafttreten des KAGB aufgelegt wurde, gelten die neuen Schutzfristen in Form der einjährigen Kündigungsfrist und der Mindesthaltedauer von 24 Monaten für sämtliche Anleger des Fonds gleichermaßen. Sehr kurzfristig orientierte Investments werden somit ausgeschlossen.
Das Fazit von RenditeWerk zum »Stiftungsfonds des Jahres«:
»Der LEADING CITIES INVEST hat sich bisher als außergewöhnlich stabiler, wichtige Nachhaltigkeitsziele berücksichtigender Ertragslieferant erwiesen, und dies selbst in den turbulenten Märkten der letzten Jahre; für uns eine Alternative als Stiftungsfonds.«
Aktuell läuft ein CashCall für den LEADING CITIES INVEST, Einzahlungen sind damit möglich. Die zahlreichen Auszeichnungen, die bisherige Entwicklung und die Renditeprognose von 3 % p.a. zum Ende 2023 (s. dazu unseren Newsletter vom 17. Januar 2023) liefern sicher gute Argumente für eine Investition in unseren Fonds. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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Rechtliche Hinweise
Die in dieser Information enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der aktuelle Jahres- und Halbjahresbericht, der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie das Basisinformationsblatt in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos in deutscher Sprache bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg sowie in elektronischer Form auf der Website erhältlich. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Auf der Website erhalten Sie zudem eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache als Download. Im Fall des grenzüberschreitenden Vertriebs kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.
Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2988) finden Sie auf der Website. Bei der Entscheidung, in den Fonds zu investieren, sollten alle Eigenschaften und Ziele des Fonds gemäß des Verkaufsprospekts berücksichtigt werden.