Ausschüttung am 4. Mai 2021
Am Dienstag, den 4. Mai 2021, erfolgt die Ausschüttung für das trotz der weltweiten Corona-Pandemie erfolgreiche Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 2,66 EUR je Anteil.
Weitere Informationen zum abgelaufenen Geschäftsjahr bietet Ihnen der Jahresbericht zum 31. Dezember 2020, der am 30. April 2021 auf der Website des Fonds veröffentlicht wird.
Steuerliche Behandlung der Ausschüttung
Die Ausschüttung am 4. Mai 2021 unterliegt steuerlich dem Investmentsteuergesetz, das seit dem 1. Januar 2018 gilt. Demnach sind Ausschüttungen des Fonds grundsätzlich steuerpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Offenen Immobilienfonds, so dass für die Ausschüttungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 InvStG eine Teilfreistellung, d.h. Steuerfreiheit, in Höhe von 60 % der Ausschüttung erfolgt. Der steuerpflichtige Teil der Ausschüttungen unterliegt i. d. R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann.
RECHTLICHER HINWEIS
Am Dienstag, den 4. Mai 2021, erfolgt die Ausschüttung für das trotz der weltweiten Corona-Pandemie erfolgreiche Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 2,66 EUR je Anteil.
Weitere Informationen zum abgelaufenen Geschäftsjahr bietet Ihnen der Jahresbericht zum 31. Dezember 2020, der am 30. April 2021 auf der Website des Fonds veröffentlicht wird.