Leading Cities Invest - 22.04.2021

Informationen über die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

nach Art. 6 Abs. 2 Buchstabe b) Offenlegungsverordnung / SFDR  haben vertreibende Stellen gegenüber ihren Kunden eine eigene Verpflichtung zur Information über Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite. Dabei unterstützen wir Sie gerne und verweisen in diesem Zusammenhang auf den entsprechenden Passus aus dem aktuellen Verkaufsprospekt, der im Zusammenhang mit der Offenlegungsverordnung entsprechend angepasst wurde:

„Auf Basis der bestehenden Anlagestrategie des Sondervermögens geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass Nachhaltigkeitsrisiken sich auf die zu erwartende Rendite des vorliegenden Finanzproduktes spürbar auswirken werden. Trotz der Einbeziehung und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen durch die Gesellschaft kann jedoch ausdrücklich nicht ausgeschlossen werden, dass sich gleichwohl realisierende Nachhaltigkeitsrisiken den Wert des Portfolios und damit die Rendite des Sondervermögens beeinflussen.“

Für weitergehende Angaben zu Nachhaltigkeitsrisiken wird auf die Seiten 25 ff. des aktuellen Verkaufsprospektes verwiesen.
Auf der Website des LEADING CITIES INVEST finden Sie zusätzlich ab sofort unter dem folgenden Link die entsprechende Information - aufbereitet als PDF. Inhaltlich sind die Ausführungen in dem Dokument identisch zu denen im Verkaufsprospekt und übertragbar (kopierfähig), damit sie im Rahmen der Beratung in die Geeignetheitserklärung überführt werden können.


RECHTLICHER HINWEIS
Diese Mail stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die in dieser Mail enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Steuerliche Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der aktuelle Jahres- und Halbjahresbericht, der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Document) maßgeblich. Diese werden bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg und den Vetriebspartnern kostenlos für Sie bereitgehalten.