KFM Mittelstandsnachrichten vom 05.05.2023
Die KFM Deutsche Mittelstand AG weist die gegen sie von der One Square Advisory Services S.à r.l. erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Letztere hatte in einer Pressemitteilung vom 12. April 2023 erhebliche Anschuldigungen gegen die KFM ausgesprochen.
Nach Auffassung der KFM AG geht die Pressemitteilung der One Square Advisory Services S.à r.l. über die Grenzen des zulässigen Äußerungsrechts hinaus. Der Text stellt eine Verdachtsberichterstattung dar, die unvollständig und missverständlich ist und mit falschen Aussagen geführt wird. Dabei nimmt die Berichterstattung billigend in Kauf, dass Anleger in die Irre geführt werden.
So unterstellt die One Square Advisory Services S.à r.l. unter anderem, Hans-Jürgen Friedrich habe „ein privates wirtschaftliches Interesse an dem Erfolg der Light Now AG, das dem Interesse der Anleger des von ihm initiierten Deutschen Mittelstandsfonds an einer hohen Insolvenzquote aus der Deutschen Lichtmiete massiv entgegensteht.“ Dies ist nachweislich falsch.
Richtig ist, dass Friedrich über das Unternehmen AFM UG (haftungsbeschränkt), dessen alleiniger Gesellschafter er ist, an der am 01. März 2023 im Handelsregister eingetragenen Light Now AG mit einem Drittel der ausgegebenen Aktien beteiligt ist. Herr Friedrich hat in der Light Now AG keinerlei Organfunktion und keinen Einfluss auf die dortigen Geschäftsentscheidungen.
Die entsprechende Unterstellung in der Pressemitteilung der One Square Advisory Services S.à r.l. ist nachweislich falsch. Eine anwaltliche Überprüfung hat bestätigt, dass es einen wie auch immer gearteten möglichen Interessenkonflikt für Herrn Friedrich als Vorstand der KFM Deutsche Mittelstand AG durch eine Beteiligung der AFM UG an der Light Now AG nicht gibt und auch nie gegeben hat. Es mangelt hierzu an jeglicher Möglichkeit von Einflussnahmen von Herrn Friedrich auf Entscheidungen des Insolvenzverwalters, der NOVALUMEN GmbH, der Light Now AG und der Verwaltungsgesellschaft als Anleihegläubigerin. Diese Bestätigung liegt der KFM AG schriftlich vor.
Zudem behauptet die One Square Advisory Services S.à r.l., die Light Now AG habe „versucht, die Assets der Deutschen Lichtmiete aus dem Insolvenzverfahren zu erwerben und steht seitdem in scharfem Wettbewerb zu der im Sinne der Gläubiger geführten Auffanggesellschaft der Deutschen Lichtmiete, der NOVALUMEN GmbH.“ Diese Aussagen sind falsch. Es wurde von der Light Now AG zu keinem Zeitpunkt versucht, die Assets der Deutschen Lichtmiete AG zu erwerben. Tatsächlich hat die NOVALUMEN – ein offenbar zur One Square-Gruppe gehörendes Unternehmen – bereits im August 2022 die Assets der Deutschen Lichtmiete AG übernommen. Die Light Now AG wurde ihrerseits erst am 09. September 2022 gegründet, der Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 01. März 2023.
Richtig ist, dass die AFM UG als Aktionärin daran interessiert ist, dass die Light Now AG ihr Geschäftsmodell erfolgreich umsetzt. Als neu gegründetes Unternehmen steht die Light Now AG am Markt der Vermietung industrieller Beleuchtungsanlagen lediglich allgemein im Wettbewerb zum Tätigkeitsfeld der NOVALUMEN GmbH. Die One Square Advisory Services S.à r.l. hat in einem Rundschreiben selbst erklärt, dass sie die Light Now AG nicht als ernstzunehmenden Mitbewerber sieht. Jetzt von einem „scharfen Wettbewerb“ zu sprechen, widerspricht damit den eigenen Aussagen der One Square Advisory Services S.à r.l..
Pressekontakt:
Marco Cabras
newskontor – Agentur für Kommunikation
mail: marco.cabras@newskontor.de; Tel: +49 (0)172 214 29 68
Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P):
KFM Deutsche Mittelstand AG, Rathausufer 10, 40213 Düsseldorf.
Fonds kaufen Sie über FondsSuperMarkt zu besonders günstigen Konditionen!
- Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
- Kostenloses Depot
- Keine Transaktionskosten
- Sichere Verwahrung bei einer deutschen Depotbank
Rechtliche Hinweise
Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Transparenz beim Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen:
Für die unternehmensbezogenen Informationen der NFS Netfonds Financial Service GmbH zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung verweisen wir auf die Ausführungen auf der Homepage der NFS unter folgendem Link: www.nfs-netfonds.de/nachhaltigkeit.