Für das Jahr 2024 wird die FNZ Group, anders als ursprünglich geplant, noch keine konsolidierte Jahressteuerbescheinigung für Kunden ausstellen, die vor dem Zusammenschluss von FNZ Bank und Fondsdepot Bank ein Depot bei beiden Banken hatten oder aktuell sowohl ein Depot unter der Marke Fondsdepot Bank, als auch ein Depot bei anderen Marken der FNZ Bank besitzen. Kunden erhalten demnach in gewohnter Weise, wie vor dem Zusammenschluss auch, zwei separate Jahressteuerbescheinigungen.
Die FNZ Group hat sich für diesen Schritt entschieden, um im Sinne der Kunden eine wesentlich schnellere Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigungen möglich zu machen. Für Sie bleibt also in diesem Jahr mit Blick auf die Jahressteuerbescheinigung und die hinterlegten Freistellungsaufträge alles beim Alten. Für das Jahr 2025 werden die Banken konsolidierte Jahressteuerbescheinigungen ausstellen.
Wie erhalten Kunden, die vor dem Zusammenschluss von Fondsdepot Bank und FNZ Bank ein Depot bei beiden Banken hatten, ihre Jahressteuerbescheinigung?
Bei Kunden, die sowohl ein Depot unter der Marke Fondsdepot Bank, als auch ein Depot bei anderen Marken der FNZ Bank führen, erfolgt die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung (JSB) für diese Depots für das Jahr 2024 noch getrennt. Die getrennte Bescheinigung betrifft damit auch Kunden, die vor dem Zusammenschluss von FNZ Bank und Fondsdepot Bank ein Depot bei beiden Banken hatten. Wird von den genannten Kunden eine Steuererklärung abgegeben, können also wie gewohnt beide Jahressteuerbescheinigungen 2024 beigelegt werden, da keine gemeinsame Verrechnung seitens der FNZ Bank erfolgt. Ab 2025 werden Jahressteuerbescheinigungen konsolidiert über alle Depotvarianten hinweg erstellt. Dieser Vorgang ist gängige Praxis und nicht unüblich.
Sind hinterlegte Freistellungsaufträge für die gesamte Geschäftsbeziehung gültig?
Freistellungsaufträge von Kunden, die vor dem Zusammenschluss von FNZ Bank und Fondsdepot Bank ein Depot bei beiden Banken hatten, gelten, wie vor dem Zusammenschluss auch, im Jahr 2024 noch nicht für die gesamte Geschäftsbeziehung. Betroffene Kunden werden gebeten, falls gewollt, wie auch vor dem Zusammenschluss, entsprechend separate Freistellungsaufträge an den gewohnten Stellen im Online-Banking einzurichten.
Was müssen die Kunden tun?
Durch die derzeit noch getrennte Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung 2024 für Kunden, die vor dem Zusammenschluss von FNZ Bank und Fondsdepot Bank ein Depot bei beiden Banken hatten, bleibt für diese Kunden alles beim Alten: Separate Freistellungsaufträge werden weiterhin an den gewohnten Stellen im Online-Banking eingerichtet. Wird von den genannten Kunden eine Steuererklärung abgegeben, können dort wie gewohnt beide Jahressteuerbescheinigungen beigelegt werden.