Haben Sie Ihren Freistellungsauftrag eingerichtet?

So nutzen Sie Ihren Sparerpauschbetrag optimal!

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Kapitalerträge sind bis zu 1.000 / 2.000 € pro Jahr steuerfrei. Wird dieser sogenannte Sparerpauschbetrag überschritten, fällt eine 25-%ige Abgeltungsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag an.
  2. Damit die Kapitalerträge ohne Steuerabzug an Sie ausgezahlt werden, stellen Banken & Depotbanken sogenannte Freistellungsaufträge bereit.
  3. Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag bleibt grundsätzlich unbefristet gültig, kann allerdings jederzeit widerrufen oder geändert werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Anleger ihre Bank, anfallende Kapitalerträge (z.B. Ausschüttungen oder realisierte Gewinne aus Fonds) vom automatischen Steuerabzug zu befreien. Ohne diesen Auftrag führt das Institut 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Wer das nicht möchte, der kann mittels Freistellungsauftrag diese Steuerzahlung ganz oder teilweise verhindern. Insgesamt darf jeder Anleger 1.000 € an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten 2.000 €. Der Betrag von 1.000 € gilt auch für Minderjährige. Bis 2022 lag der Sparerfreibetrag noch bei 801 € bzw. 1.602 €. Pro Bank genügt ein Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots.

Existieren Konten und Depots bei mehreren Instituten, kann man den Sparerpauschbetrag splitten und die Teilbeträge auf verschiedene Freistellungsaufträge pro Bank verteilen.


Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Zusätzlich zu Abgeltungssteuer & Solidaritätszuschlag kommt bei Kirchenmitgliedern noch die Kirchensteuer in Abzug. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt dieser 8 %, im übrigen Bundesgebiet 9 %. Ist der Bank die Konfessionszugehörigkeit des Anlegers bekannt, wird der Steuerabzug automatisch berücksichtigt.
 

Tipps für Ihren Freistellungsauftrag

  1. Kapitalerträge richtig schätzen
    Zusammengerechnet dürfen alle Freistellungsaufträge 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) nicht überschreiten. Anleger müssen also die Summe ihrer Kapitalerträge pro Bank abschätzen und die Beträge entsprechend verteilen. Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen, Fondsausschüttungen, Vorabpauschale, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften.
    Fondsanleger kassieren seit Anfang 2018 einen Teil ihrer Erträge steuerfrei. Die Höhe dieser sogenannten Teilfreistellungen richtet sich nach dem Fondstyp und variiert zwischen 15 % bei Mischfonds, 30 % bei Aktienfonds, 60 % bei offenen Immobilienfonds und 80 % bei Immobilienfonds, die überwiegend in ausländische Immobilien investieren. Ihre Depotbank berücksichtigt das, bevor sie Steuern einbehält und abführt.
  2. Geltungsdauer und Änderungsbestimmungen beachten
    Ein Freistellungsauftrag gilt stets ab dem 1. Januar des Jahres, in dem er eingereicht wird, und zwar für das ganze Kalenderjahr. Eine Kündigung ist nur zum 31. Dezember möglich. Freistellungsaufträge können auch unbefristet erteilt werden.
  3. Rechtzeitig einrichten
    Der Freistellungsauftrag sollte stets bei Konto- oder Depoteröffnung eingereicht werden, um unerwünschte Steuerzahlungen von Anfang an zu vermeiden. Banken führen nämlich fällige Abgeltungsteuer automatisch bei Kapitalgutschrift ans Finanzamt ab, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.
    Ein unterjährig neu beantragter oder erhöhter Freistellungsauftrag kann für bereits realisierte Erträge nachträglich Vorteile bringen. Bereits abgeführte Steuern zahlt die Bank nach Erteilung eines Freistellungsauftrags auch unterjährig nach einem sogenannten Steueroptimierungslauf zurück.
  4. Paarweise oder getrennt?
    Möchten Ehepartner einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen, muss dieser von beiden Partnern unterschrieben werden. Ehegatten können aber auch getrennt voneinander Einzel-Freistellungsaufträge einrichten. In diesem Fall ist nur eine Unterschrift erforderlich.
    Ändert sich aufgrund einer Heirat der Name, muss man einen neuen Freistellungsauftrag auf den geänderten Namen einreichen, der alte wird ungültig. Bei Gemeinschaftskonten gilt: Diese können nur von verheirateten Partnern freigestellt werden. Sind die Depot- und Kontoinhaber nicht miteinander verheiratet (z.B. eingetragene Lebenspartnerschaften), ist keine gemeinsame Freistellung möglich.
  5. Neuantrag bei Scheidung
    Nach einer Scheidung muss ein vorliegender Gemeinschaftsauftrag durch Einzel-Freistellungsaufträge ersetzt werden. Dabei hat man die Wahl, ob im Jahr der Trennung noch die gemeinschaftliche Zinsfreistellung oder bereits getrennte Verrechnung erfolgen soll.
  6. Einzelauftrag nach Todesfall
    Stirbt ein Partner, kann der Hinterbliebene im Todesjahr noch über den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag für Ehepaare (2.000 €) verfügen. Das gilt allerdings nur für Kapitalerträge, bei denen die Gläubigerstellung des/der Verwitweten feststeht – für Gemeinschaftskonten, an denen auch Miterben partizipieren, gilt die Freistellung also nicht mehr. Für die Folgejahre muss der Hinterbliebene dann ohnehin einen neuen Einzel-Freistellungsauftrag erteilen.
  7. Separater Antrag für Kinderdepot
    Kapitalerträge von Kindern werden nicht in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern eingerechnet. Für die Konten von Minderjährigen können Eltern jeweils einen gesonderten Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 1.000 € stellen. Dieser Auftrag muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.
  8. Ehegattenübergreifende Verlustrechnung
    Dabei verrechnet die Bank einmal im Jahr die Gewinne und Verluste unterschiedlicher Einzeldepots von Ehepartnern miteinander. Voraussetzung dafür ist ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag. Hat das Paar seinen Sparer-Pauschbetrag bereits bei einem anderen Geldinstitut ausgeschöpft oder soll explizit nur die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung erfolgen, so kann das Paar einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag über 0 € ausstellen.
  9. Deutsche Steueridentifikationsnummer (TIN) notwendig
    Seit 2011 müssen alle neu gestellten Freistellungsaufträge die Steueridentifikationsnummer (TIN) enthalten. Die aus elf Ziffern bestehende, persönliche Steuernummer wird allen in Deutschland gemeldeten Bürgern vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Die Nummer ist lebenslang gültig. Bankkunden finden die TIN zum Beispiel in ihrem letzten Steuerbescheid.
  10. Steuerpflicht bei Umzug ins Ausland
    Wird der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt und entfällt dadurch die uneingeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland, so verlieren auch bestehende Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. Die Bundesrepublik erhebt auf inländische Kapitalerträge von Steuerausländern keine Quellensteuer. Zieht jemand ins Ausland, sind danach anfallende Zins- und Dividendenerträge für ihn deshalb steuerfrei.

Was passiert, wenn der Freistellungsauftrag vergessen wurde oder nicht optimal verteilt war?

Wurde vom Depot- und Kontoinhaber vergessen, ein Freistellungsauftrag einzurichten oder wurde er in der Höhe ungünstig auf verschiedene Institute verteilt und führt eine Bank deswegen unnötigerweise zu viel Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab, können Sparer über den Weg der Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Ertragsteuern zurückzuholen. In diesem Fall lohnt sich das Ausfüllen des Steuerformulars KAP ("Einkünfte aus Kapitalvermögen").
 

So erteilen Sie Freistellungsaufträge bei den Partnerbanken von FondsSuperMarkt

  1. FNZ Bank
    Erfassen Sie den Auftrag über Ihren persönlichen FNZ-Login oder nutzen Sie das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge FNZ Bank"
  2. FIL Fondsbank (FFB)
    Erfassen Sie den Auftrag über Ihren persönlichen FFB-Login oder nutzen Sie das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei FIL Fondsbank (FFB)"
  3. comdirect
    Erfassen Sie den Auftrag über Ihren persönlichen comdirect-Login oder nutzen Sie das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei comdirect"
  4. Fondsdepot Bank
    Erfassen Sie den Auftrag über Ihren persönlichen Fondsdepot Bank-Login oder nutzen Sie das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei Fondsdepot Bank"
  5. DAB BNP Paribas
    Erfassen Sie den Auftrag über Ihren persönlichen DAB-Login oder nutzen Sie das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei DAB BNP Paribas"
  6. MorgenFund
    Nutzen Sie das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei MorgenFund"

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