Was nachhaltige Fonds sind, weiß mittlerweile so gut wie jeder, der sich schon einmal einen Fonds ausgesucht hat. Nachhaltigkeit nicht nur in unserem Alltag zu leben, sondern auch in unserer Geldanlage zu beachten, ist ein wachsender Trend. Der Begriff weitet sich daher immer weiter aus: Die Welt spricht von "Greenwashing", "grünen" und "dunkelgrünen" Fonds, von Fonds "nach Artikel 8" und Fonds mit "Artikel 9-Zulassung". Doch was bedeutet das alles genau?
Was ist Greenwashing bei Fonds?
Die EU-Regelung erlaubte es Finanzprodukten bisher, sich bereits dann als nachhaltig zu bezeichnen, wenn sie transparent machen, wie der Fonds Nachhaltigkeit definiert. Laut Definition versucht ein Fondsanbieter, der Greenwashing betreibt, sich dabei durch irreführende oder falsche Behauptungen ein nachhaltiges Image zu erarbeiten und seinen Fonds dadurch nachhaltiger und umweltfreundlicher darzustellen als er wirklich ist. Fondsanbieter, die z.B. Geldspenden an ökologische Projekte machen und gleichzeitig Unternehmen aus klimabelastenden Branchen im Fondsportfolio haben, nutzen trotzdem das Wort "Nachhaltigkeitsfonds" als Marketinginstrument. Aus Sicht des bewussten Anlegers ist es natürlich nicht zufriedenstellend, wenn der scheinbar nachhaltige Fonds in Unternehmen investiert, die zu den größten Verursachern von Treibhausgasen gehören.
Für den Fondsanleger war bisher aber leider nicht immer klar erkennbar, welcher Fonds wirklich nachhaltig investiert und welcher es nur vorgibt, also Greenwashing betreibt.
EU-Offenlegungsverordnung gegen Greenwashing
Ziel der 2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung über die Offenlegungspflichten von Finanzprodukten („SFDR“) ist es, die Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit deutlich zu erhöhen und Greenwashern dadurch Einhalt zu gebieten. Das soll Anlegern künftig mehr Einblick in die Nachhaltigkeitspolitik von Fonds gewähren und die Auswahl von nachhaltigen Geldanlagen erleichtern. Die Fondsanbieter müssen in ihren vorvertraglichen Informationen transparent darlegen, wie sie mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen, und ihre Fonds einer Kategorie zuordnen:
- Artikel 6: Es wird offengelegt, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlagestrategie berücksichtigt werden. Sollten sie nicht berücksichtigt werden, muss dies erwähnt und begründet werden.
- Artikel 8 (grüne Fonds): Werben Fondsprodukte mit bestimmten Nachhaltigkeitseigenschaften und -aspekten, so müssen diese auch transparent dargestellt werden.
- Artikel 9 (dunkelgrüne Fonds): Diese Fonds haben sich zu einem konkreten, nachhaltigkeitsbezogenen Anlageziel verpflichtet haben und müssen besondere Anforderungen erfüllen. Die Fondsgesellschaften müssen diese nicht nur darlegen, sondern auch ihre positiven Wirkungen bezüglich ihrer ökologischen und sozialen Ziele messen.
Je nachdem, wie nachhaltig das Anlageziel des Fonds ist, desto "grüner" der Fonds. Fondsanbieter dürfen ihre Fonds ab sofort nur dann als nachhaltig bezeichnen, wenn sie höhere Nachhaltigkeitspräferenzen (Artikel 8 oder 9) erfüllen.
Beispiele für Artikel-9-Fonds
Wir haben Ihnen eine Auswahl an Fonds mit Artikel-9-Zulassung zusammengestellt.
In Artikel-9-Fonds investieren
Wenn Sie Ihr Geld in wirklich nachhaltige Fonds anlegen möchten und dadurch ressourcenschonende und klimafreundliche Unternehmen fördern möchten, sollten Sie Ihren Fokus bei Ihrer Fondsauswahl also auf dunkelgrüne Fonds nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung wie z.B. den PRIMA – Global Challenges legen.
- Transparent und nachhaltig: Die nachhaltige Anlagestrategie wird offen dargelegt
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