Geldwerter Vorteil für Bankmitarbeiter: So sparen Sie Steuern beim Fondskauf

FondsSuperMarktEin "geldwerter Vorteil" bezieht sich auf jede Form finanzieller Vorteile oder Vergünstigungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält und die nicht in Form von Bargeld ausgezahlt werden. Für Bankmitarbeiter können geldwerte Vorteile (auch "Sachbezüge" genannt) verschiedene Formen annehmen, z. B.

  1. Zinsvergünstigungen für Kredite
  2. Kostenlose Bankdienstleistungen (Girokonto, Kreditkarte)
  3. Vergünstigte Versicherungsleistungen
  4. Rabatte auf Ausgabeaufschläge bei Fondsinvestitionen

Die den Arbeitnehmern gewährten geldwerten Vorteile werden in der Regel als Teil ihres steuerpflichtigen Einkommens betrachtet und entsprechend besteuert. Die Besteuerung erfolgt in der Regel durch Abzug der Lohnsteuer direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers.

Über FondsSuperMarkt erhalten Bankmitarbeiter beim Kauf von Investmentfonds die gleichen oder teilweise sogar bessere Konditionen wie beim Arbeitgeber, können aber gleichzeitig Steuern sparen, da sie den geldwerten Vorteil nicht in Anspruch nehmen müssen. So kann die Steuerlast dauerhaft gesenkt werden!

Wer gilt als Bankmitarbeiter?

Es zählen alle Mitarbeiter von Kreditinstituten, egal ob beispielsweise Online-Bank, Volksbank, Raiffeisenbank, Postbank oder Sparkasse.


Welche Freibeträge gelten beim geldwerten Vorteil?

Dienstleistungen, die der Beschäftigte von seinem Arbeitgeber erhält, sind geldwerte Vorteile. Nach § 8 Abs. 3 EStG sind diese Zuwendungen bis zur Höhe von 1.080 Euro im Kalenderjahr steuerfrei und bei zusätzlicher Zahlung auch kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Die Grenze der Steuerfreiheit ist bei der Anlage von Kapital folglich schnell überschritten.


Wie können die Meldepflichten erfüllt werden?

Die Compliance-Verantwortlichen der Banken müssen Regeln festlegen, nach denen verdächtige Transaktionen ihrer Mitarbeitenden aufgedeckt werden. Strenge Richtlinien können es erforderlich machen, dass jede Transaktion im Depot gemeldet werden muss. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie ein Depot bei einer Bank eröffnen, bei der Sie nicht angestellt sind. Unsere Partnerbanken nehmen den Mitarbeitern diese Pflicht ab: Zusammen mit FondsSuperMarkt beantragen Sie bei der von Ihnen gewählten Depotbank durch die Hinterlegung einer "Compliance-Zusatzadresse" sogenannte Zweitschriften, damit die Bank die bei Ihnen eingehenden Kauf- oder Verkaufsabrechnungen automatisch auch an Ihren Arbeitgeber weiterleitet. Dadurch haben Sie automatisch die Meldepflichten erfüllt.


Welche Kosten fallen für den Versand der Compliance-Zweitschriften an?

Bei unseren Partnerbanken FNZ Bank und FIL Fondsbank (FFB) wird der Versand der Zweitschriften kostenfrei vorgenommen.
 

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Ihr FondsSuperMarkt-Team