Sie wollen verhindern, dass Ihre Depotbank von Ihren Kapitalerträgen automatisch Steuern abführt? Für wen ist die NV-Bescheinigung, für wen der Freistellungsauftrag geeignet? Wir klären die wichtigsten Fragen!
Wenn Sie Ihr Vermögen gewinnbringend anlegen und Kapitaleinkünfte z.B. in Form von Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen oder Kursgewinnen erzielen wollen, müssen Sie Ihre Kapitaleinkünfte ab einer bestimmten Höhe mit dem Fiskus teilen. Insbesondere Anleger, die für ihre Geldanlage attraktive Sonderkonditionen bei deutschen Banken erhalten, wie z.B. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag auf den Kauf von Fonds, können schnell in den Genuss von Kapitalerträgen kommen.
Kapitalerträge steuerfrei stellen: Das lohnt sich!
Notwendige Abgaben führen Banken ganz automatisch an die zuständigen Finanzämter ab und die Anleger bekommen davon meist wenig mit. Dabei können Kapitalertragsteuer (25%), Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Kapitalertragsteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer eine hohe Steuerlast bedeuten.
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) oder einem Freistellungsauftrag haben Sparer aber einen Einfluss darauf, ob und ab wann Steuern abgeführt werden!
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Privatpersonen, deren Einkommen inklusive der Kapitalerträge im Kalenderjahr den Grundfreibetrag von 10.908 € (Stand: 09.2023) nicht übersteigen, müssen 2023 grundsätzlich noch keine Steuern zahlen. Aber: Finanzinstitute können nicht wissen, bei welchen ihrer Kunden das der Fall ist. Sie sind daher verpflichtet, die Kapitalertragsteuer (25%), den Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Kapitalertragsteuer) und die Kirchensteuer abzuführen – es sei denn, sie bekommen eine entsprechende Mitteilung. Hier kommt die Nichtveranlagungsbescheinigung ins Spiel.
Diese Bescheinigung können Geringverdienende mit entsprechenden Nachweisen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. Bei Bewilligung bekommen Antragsteller die NV-Bescheinigung zugeschickt und können sie dann beim jeweiligen Kreditinstitut vorlegen. Nun kann Ihre Bank die Kapitalerträge in unbegrenzter Höhe und ohne Steuerabzug auszahlen.
Wer eine NV-Bescheinigung bekommen hat, hat eine Art "Freifahrtschein vom Finanzamt". Das heißt, Sie müssen vorerst nicht mal eine Steuererklärung abgeben – geschweige denn Steuern zahlen. Die Bescheinigung ist drei Jahre gültig und muss dann erneut beantragt werden. Ändern sich Ihre finanziellen Verhältnisse, müssen Sie die Bescheinigung zurückgeben.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Für Einzelpersonen bzw. Alleinstehende sind Kapitalerträge von bis zu 1.000 € pro Jahr steuerfrei. Für Ehegatten beträgt dieser sogenannte Sparer-Pauschbetrag sogar insgesamt 2.000 € (Stand: 01.2023). Erst darüber hinausgehende Erträge müssen neben den anderen Einkünften versteuert werden.
Mit dem Freistellungsauftrag, den Sparer bei ihrer Bank stellen, können sie ihre Bank anweisen, Kapitalerträge bis maximal zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei auszuzahlen. Dabei können die Beträge auch aufgeteilt werden. Wer beispielsweise als Single bei zwei Instituten Kapitalerträge erwirtschaftet, kann bei beiden einen Freistellungsauftrag stellen – zum Beispiel mit einer hälftigen oder beliebigen anderen Teilung.
Worin bestehen Unterschiede?
Der Freistellungsauftrag gilt nur für Kapitalerträge, also Gewinne aus einer Geldanlage – etwa Dividenden, Kursgewinne und Zinsen.
Mit einer NV-Bescheinigung entfällt das Steuerzahlen generell. Banken und Sparkassen, denen diese Bescheinigung vorliegt, nehmen grundsätzlich keinen steuerlichen Abzug vor – selbst bei Kapitalerträgen, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen.
Für wen lohnt sich was?
Diese Personengruppen können unnötige Steuerabzüge von Banken oder etwa Fondsgesellschaften mit einer NV-Bescheinigung verhindern:
- Rentner oder Pensionäre mit geringer Rente oder Pension, die aber zum Beispiel über höhere Kapitalerträge verfügen
- Geringverdiener
- Studenten
- Kinder mit Sparvermögen (in der Regel ohne weitere Einnahmen)
Einen Freistellungsauftrag einzurichten, lohnt sich für alle mit Zinseinnahmen oder anderen Kapitalerträgen, um die Erträge bis zur Freigrenze ohne Abzug zu erhalten. Banken, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften führen ansonsten die 25-prozentige Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab. Ist der Freistellungsauftrag vergessen worden oder ungünstig verteilt, lässt sich die zu viel gezahlte Steuer nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückholen.
Haben eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder ein Freistellungsauftrag Nachteile?
Für den Fall, dass das Einkommen in den drei Jahren nach Antragstellung der NV-Bescheinigung unerwartet über die Freibeträge steigt, ist das Finanzamt zu informieren. Die NV-Bescheinigung muss von der Bank zurückgefordert werden.
Der Nachteil von Freistellungsaufträgen ist, dass Sie unter Umständen Jahr für Jahr neu angepasst werden müssen – etwa weil die Kapitalerträge bei den verschiedenen Banken Schwankungen unterliegen. Allerdings passen Banken die Aufträge automatisch an, sollte sich der zulässige Sparer-Pauschbetrag erhöhen.
Wie sind NV-Bescheinigung und Freistellungsauftrag zu beantragen?
Formulare für einen Freistellungsauftrag sind bei den Kreditinstituten oder in unserem Formularcenter erhältlich. Viele Institute wie z.B. ebase und FIL Fondsbank (FFB) bieten auch die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag online zu erteilen.
Vordrucke für eine NV-Bescheinigung gibt es beim jeweiligen Finanzamt oder online.
Welche Tipps können Anleger grundsätzlich beherzigen?
Am besten führen Sie eine Liste mit allen Freistellungsbeträgen. In dieser Liste sind die aktuelle Höhe des jeweiligen Freistellungsauftrags zu vermerken sowie bestenfalls noch die Höhe der bisherigen Kapitalerträge. Den Freistellungsauftrag sollten Verbraucher bei der Neueröffnung eines Depots immer gleich berücksichtigen.
Wer mehrere Bankverbindungen hat, kann beim Finanzamt – im Formular für den Antrag auf Nichtveranlagung – den Wunsch angeben, gleich mehrere NV-Bescheinigungen ausgestellt zu bekommen. So kann bei jeder Bank eine davon vorgelegt werden.
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