Fondsdepot Bank - Abbuchung der Vorabpauschale für 2023

Fondsdepot BankLiebe Kunden der Fondsdepot Bank,

Anleger eines Investmentfonds werden unter gesetzlich definierten Bedingungen zum Anfang eines jeden Jahres anhand einer Vorabpauschale besteuert. Die Kapitalertragsteuer (KESt) auf die Vorabpauschale stellt eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen des Fondsvermögens dar und wird von der depotführenden Stelle (Fondsdepot Bank) berechnet und direkt an den Fiskus abgeführt.

Im Folgenden erfahren Sie, wie die Fondsdepot Bank die Abbuchung der Vorabpauschale vornimmt.
 

Wann bucht die Fondsdepot Bank die Vorabpauschale ab?

Die Berechnungsgrundlagen der Vorabpauschale werden seitens WM Datenservice® je Fonds ermittelt und der Fondsdepot Bank zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Daten wird voraussichtlich Anfang Januar für die ersten Fonds beginnen und noch im Januar abgeschlossen sein.

Die Abrechnung der Kapitalertragsteuer auf die Vorabpauschale erfolgt immer auf den Bestand der Kunden zum Jahresanfang an dem betroffenen Fonds. Kurzfristig nach Bereitstellung der Vorabpauschalen-Daten eines Fonds wird die Fondsdepot Bank die Besteuerung des betroffenen Depotbestandes der Kunden durchführen. Sofern ein Fondsdepot Bank-Kunde mehrere verschiedene Fonds in dem Depotbestand hält, kann die Berechnung der Kapitalertragsteuer auf die Vorabpauschale zu den Fonds zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden.
 

Wie zieht die Fondsdepot Bank die Vorabpauschale ein?

Die berechnete Kapitalertragsteuer auf die Vorabpauschale ist ein separater Geschäftsvorfall, daher kann keine Verrechnung mit anderen Transaktionen durchgeführt werden. Die Fondsdepot Bank versucht den Steuereinzug der KESt auf die Vorabpauschale nach der folgenden festgelegten Reihenfolge:

  1. 1. Anteilsverkauf
    Nach Erhalt der Berechnungsgrundlagen der Vorabpauschale für einen Fonds vom WM Datenservice® wird die Fondsdepot Bank den Anteilsbestand je Fonds der Kunden ermitteln und für jeden einzelnen Kunden auf Basis des Bestandes und der steuerlichen Situation die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer berechnen.

    Zur Deckung der Steuerforderung wird die Fondsdepot Bank im erforderlichen Umfang Anteile aus dem Depotbestand des zugehörigen Fonds verkaufen. Ein Verkauf ist selbstverständlich nur möglich, sofern keine verkaufsverhindernden Umstände für den Fonds, das Depot oder den Bestand existieren.

    Die Fondsdepot Bank berechnet die Anzahl der zu verkaufenden Anteile zur Begleichung der Steuerschuld automatisch, unter Berücksichtigung der anfallenden Steuer aus der stattfindenden Verkaufstransaktion. Ein gesonderter Auftrag auf Kundenseite für diese Transaktion ist nicht notwendig. Der Verkauf wird für Kunden mit einer Verkauf-Depotabrechnung dokumentiert.
  2. 2. Lastschrift vom Geldkonto
    Die Begleichung der Steuerforderung aus der Vorabpauschale mittels Lastschrift erfolgt im Regelfall, wenn kein Anteilsverkauf möglich ist und der Fondsdepot Bank ein Referenzbankkonto mit gültigem SEPA Mandat vorliegt. Der Lastschrifteinzug wird den Kunden mit der Depotabrechnung zur Vorabpauschale angezeigt.
  3. 3. Steueranforderung
    Die Steueranforderung erfolgt, sofern kein Anteilsverkauf und kein Lastschrifteinzug möglich waren. Eine Steueranforderung ist ein dediziertes Anschreiben an Kunden, die berechnete Steuerforderung aus der Vorabpauschale für einen Fonds innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Der Beleg zur Steueranforderung weist nochmals die Steuerforderung aus und benennt das Konto, auf das er oder sie die Steuerschuld einzuzahlen hat. Wichtig dabei ist, den im Schreiben genannten Verwendungszweck in die Überweisung zu übernehmen, um eine eindeutige Zuordnung des eingezahlten Betrages zu gewährleisten.

Nach erfolgreichem Einzug der Steuer wird die Fondsdepot Bank die eingezogene Steuer an das zuständige Betriebsstätten-Finanzamt abführen.

  1. 4. Meldung an die Finanzbehörden
    Sollten die im Vorfeld genannten Maßnahmen zum Steuereinzug nicht erfolgreich sein, so ist die Fondsdepot Bank verpflichtet, Kunden mit ausstehenden Steuerforderungen an das Finanzamt zu melden. Die Finanzbehörden werden daraufhin ihrerseits versuchen, die Steuerforderung einzuziehen.

Warum werden Verkäufe zum Jahresanfang ggf. storniert und neu abgerechnet?

Steuerpflichtige Transaktionen, wie z. B. Verkäufe oder ausgehende Überträge, die zu Beginn des Jahres ausgeführt wurden, können bis zu dem Tag der Bereitstellung der Vorabpauschale durch WM Datenservice® nur ohne deren steuerliche Berücksichtigung ausgeführt werden. Da die Vorabpauschale jedoch immer rückwirkend auf den Bestand des 31.12. des Vorjahres zu berechnen ist, sind entsprechend steuerpflichtige Transaktionen die zwischen dem Beginn des Jahres und der Abrechnung der Vorabpauschale ausgeführt worden sind, ggf. zu korrigieren. Dies betrifft zunächst nur Transaktionen in Fonds, zu denen eine Vorabpauschale angefallen ist, und deren Transaktion eine Steuerpflicht ausgelöst hat.
 

Jetzt Sonderkonditionen für Ihr Depot bei der Fondsdepot Bank sichern!

Eröffnen Sie Ihr Depot bei der Fondsdepot Bank über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie mit Ihrem bestehenden Depot kostenlos den Vermittler, um sich Sonderkonditionen zu sichern!

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf
  2. FondsSuperMarkt zahlt Ihre Depotgebühren ab einem Depotvolumen von nur 1.500 €

Mehr erfahren

Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt