FNZ Bank – Zustimmungspflichtige Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnisses ab 01.07.2025

FNZ Bank

In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten - wie in vielen anderen Bereichen - durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl auch die FNZ Bank in diesem veränderten Umfeld versucht, die Preise so konstant wie möglich zu halten, ist die Bank nun gezwungen, die Gebühren/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis  (PLV) anzupassen. Die FNZ Bank bittet hierfür um Ihr Verständnis.

Um die Konditionenänderung wirksam umzusetzen, müssen Sie aktiv Ihre Zustimmung erteilen. Die FNZ Bank wird die Anschreiben ab 07.04.2025 bis voraussichtlich 30.04.2025 versenden bzw. in den Online-Postkorb einstellen.

Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch. Für Kunden mit Onlinepostkorb wird das Anschreiben ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt.
 

Was ändert sich ab 01.07.2025?

1. Depotführungsentgelte ebase flex Depot

DepotvarianteEntgelt pro QuartalEntgelt pro Quartal
ab 01.07.2025
Mit FondsSuperMarkt
als Vermittler
basic6,25 €6,50 €0 €1
select10 €10,50 €0 €1
standard13,25 €14 €0 €1
premium18,75 €20 €0 €1

1 Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt

  1. FondsSuperMarkt übernimmt Ihre Depotführungsgebühr, wenn Sie dauerhaft einen Depotwert von 1.500 € in aktiv gemanagten Fonds im Depot halten.
  2. Zusätzlich erhalten Sie dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskäufen und Sparplänen.
  3. Die Vergünstigungen von FondsSuperMarkt bleiben unverändert.
  4. Um die Sonderkonditionen fürs FNZ-Depot zu erhalten, muss FondsSuperMarkt als Vermittler im Depot hinterlegt sein.

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2. Depotführungsentgelte Augsburger Investmentdepot

DepotvarianteEntgelt pro QuartalEntgelt pro Quartal
ab 01.07.2025
Spar7,50 €10 €
Basis12,50 €15 €
Komfort17,50 €20 €

Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt

  1. Sie erhalten weiterhin 95% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskäufen und Sparplänen.
  2. Um den Rabatt fürs Augsburger Investmentdepot zu erhalten, muss FondsSuperMarkt als Vermittler im Depot hinterlegt sein.
  3. Ein Wechsel in die Depotvariante ebase flex ist möglich (Depoteröffnung + interner Übertrag (PDF))

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3. Devisenkursmarge

Die FNZ Bank passt die Devisenkursmarge bei Umrechnungen von Fremdwährungen auf 0,60% an.
 

4. Transaktionsentgelte für schriftlich beauftragte Orders

Die Transaktionsentgelte erhöht die FNZ Bank von i.d.R. 5 € auf 8 € für offline beauftragte Käufe/Verkäufe und Fondsumschichtungen.
 

Gegenüberstellungen

Die Details lesen Sie in den Synopsen.

ebase Investmentdepot

Augsburger Investmentdepot


Wie stimme ich den Vertragsänderungen zu?

Online

a) Online-Banking
Der Zustimmungsprozess ist direkt im Onlineportal eingebunden und kann nach dem Login über ein separates Pop-up-Fenster oder über die Startseite aufgerufen werden. Das Pop-up-Fenster kann übersteuert werden, erscheint aber immer wieder nach dem Login bis der Zustimmungsprozess durchlaufen wurde.

b) App
Die Zustimmung kann über die mobile App erteilt werden.

c) QR-Code
Das Anschreiben enthält i.d.R. einen QR-Code, den Sie mit ihrem mobilen Endgerät einscannen können und den Zustimmungsprozess somit einfach digital vornehmen können.


Postalisch

Das Zustimmungsformular liegt nur den postalisch versendeten Kundenschreiben bei und kann an die FNZ Bank zurückgesendet werden:

  • per E-Mail an zustimmung@fnz.de
  • per Fax an 089 3090 3746 82
  • per Post


Wichtig: Weiterführende Aufträge (wie z. B. Transaktionen, Adressänderungen etc.) müssen zwingend separat erteilt werden. Bitte ergänzen Sie diese nicht auf den Anlagen. Ihre Zustimmung wird automatisiert erfasst. Daher können handschriftliche oder maschinelle Ergänzungen keine Berücksichtigung finden.


Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten oder bei Minderjährigendepots/-konten zustimmen?

Bei Depots oder Konten mit Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn einer der Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter die Zustimmung erteilt. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist hingegen die Zustimmung aller Depot- oder Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich.


Wer muss bei Firmendepots/-konten zustimmen?

Bei Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung eines autorisierten Zeichnungsberechtigten. Bei Konten mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung aller Zeichnungsberechtigten gemäß ihrer jeweiligen Vertretungsbefugnis erforderlich.


Was geschieht, wenn ich nicht zustimme?

Um die Rechtssicherheit der weiteren Geschäftsbeziehung zu gewährleisten, ist Ihre Einwilligung zwingend erforderlich. Ohne Ihre Zustimmung muss die FNZ Bank die Geschäftsverbindung früher oder später kündigen.

Tipp: Statt Ihr Depot zu kündigen, wechseln Sie einfach und kostenlos den Vermittler! FondsSuperMarkt übernimmt Ihre Depotgebühr bereits ab einem Depotwert von 1.500 € in aktiv gemanagten Fonds. So bleiben Sie von der Erhöhung der Depotführungsentgelte unberührt!

Sichern Sie sich Sonderkonditionen bei der FNZ Bank!

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf
  2. FondsSuperMarkt zahlt Ihre Depotgebühren ab einem Depotvolumen von nur 1.500 €
  3. Teilnahme an der Prämienaktion: Sichern Sie sich bis zu 4.000 € für Ihren Vermittlerwechsel, Depotübertrag oder Fondskauf

Eröffnen Sie Ihr FNZ Bank-Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie den Vermittler, wenn Sie bereits ein Depot bei der FNZ Bank haben!

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt