FNZ Bank – Zustimmungspflichtige Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnisses ab 01.07.2025
In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten - wie in vielen anderen Bereichen - durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl auch die FNZ Bank in diesem veränderten Umfeld versucht, die Preise so konstant wie möglich zu halten, ist die Bank nun gezwungen, die Gebühren/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) anzupassen. Die FNZ Bank bittet hierfür um Ihr Verständnis.
Um die Konditionenänderung wirksam umzusetzen, müssen Sie aktiv Ihre Zustimmung erteilen. Die FNZ Bank wird die Anschreiben ab 07.04.2025 bis voraussichtlich 30.04.2025 versenden bzw. in den Online-Postkorb einstellen.
Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch. Für Kunden mit Onlinepostkorb wird das Anschreiben ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt.
a) Online-Banking Der Zustimmungsprozess ist direkt im Onlineportal eingebunden und kann nach dem Login über ein separates Pop-up-Fenster oder über die Startseite aufgerufen werden. Das Pop-up-Fenster kann übersteuert werden, erscheint aber immer wieder nach dem Login bis der Zustimmungsprozess durchlaufen wurde.
b) App Die Zustimmung kann über die mobile App erteilt werden.
c) QR-Code Das Anschreiben enthält i.d.R. einen QR-Code, den Sie mit ihrem mobilen Endgerät einscannen können und den Zustimmungsprozess somit einfach digital vornehmen können.
Postalisch
Das Zustimmungsformular liegt nur den postalisch versendeten Kundenschreiben bei und kann an die FNZ Bank zurückgesendet werden:
per E-Mail an zustimmung@fnz.de
per Fax an 089 3090 3746 82
per Post
Wichtig: Weiterführende Aufträge (wie z. B. Transaktionen, Adressänderungen etc.) müssen zwingend separat erteilt werden. Bitte ergänzen Sie diese nicht auf den Anlagen. Ihre Zustimmung wird automatisiert erfasst. Daher können handschriftliche oder maschinelle Ergänzungen keine Berücksichtigung finden.
Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten oder bei Minderjährigendepots/-konten zustimmen?
Bei Depots oder Konten mit Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn einer der Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter die Zustimmung erteilt. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist hingegen die Zustimmung aller Depot- oder Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Wer muss bei Firmendepots/-konten zustimmen?
Bei Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung eines autorisierten Zeichnungsberechtigten. Bei Konten mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung aller Zeichnungsberechtigten gemäß ihrer jeweiligen Vertretungsbefugnis erforderlich.
Was geschieht, wenn ich nicht zustimme?
Um die Rechtssicherheit der weiteren Geschäftsbeziehung zu gewährleisten, ist Ihre Einwilligung zwingend erforderlich. Ohne Ihre Zustimmung muss die FNZ Bank die Geschäftsverbindung früher oder später kündigen.
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