FNZ Bank - Branche bzw. Branchenschlüssel

FNZ BankWenn Sie als Privatperson oder als juristische Person (z.B. als GmbH) bei der FNZ Bank ein Depot eröffnen oder eine Vollmacht erteilen möchten, wird in den Formularen unter anderem die Angabe "Branche oder Branchenschlüssel" verlangt.Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Pflichtangabe korrekt angeben, damit die FNZ Bank Ihren Auftrag wunschgemäß ausführen kann.
 

In welchen FNZ Bank-Formularen ist die Branche bzw. der Branchenschlüssel anzugeben?

Die FNZ Bank fragt die Branche immer für die Personen & Rechtseinheiten ab, die zur Ausführung von Transaktionen berechtigt sind oder für die Transaktionen ausgeführt werden, z.B. bei:

  1. Eröffnung Investmentdepot (Einzeldepot, Gemeinschaftsdepot, VL-Depot und Firmendepot)
  2. Eröffnung ebase Depot 4kids (Kinderdepot)
  3. Eröffnung Business Depot (Depot für Unternehmen mit umfangreichen Services)
  4. Eröffnung bAV-Depot (Depot für betriebliche Altersvorsorge)
  5. Eröffnung Arbeitszeit Depot (Depot als Zeitwertkonto)
  6. Erteilung einer Vollmacht

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Welche Branche bzw. welchen Branchenschlüssel müssen Sie angeben?

Gemeint ist der Wirtschaftszweig, in dem Sie derzeit beruflich tätig sind. Dies kann entweder die Branche Ihres Arbeitgebers oder bei Selbstständigen die Branche des von Ihnen geführten Unternehmens sein.

Einzel- & Gemeinschaftsdepot
Geben Sie die Branche aller Depotinhaber bzw. Bevollmächtigten an.

Kinderdepot

  • Branche der gesetzlichen Vertreter: Alle gesetzlichen Vertreter (Eltern) müssen die Branche verpflichtend angeben.
  • Branche des Kindes: Das Feld für die Branche des Kindes muss nicht ausgefüllt werden. Ist der Minderjährige berufstätig oder in Ausbildung, geben Sie die Branche des Unternehmens bzw. des Studiengangs an.

Depot für eine juristische Person (z.B. Firmendepot)
Geben Sie die Branche an, in der Ihr Unternehmen tätig ist.
 

Übersicht der Branchenschlüssel zum Download

Branchenschlüssel FNZ Bank


Die gewünschte Branche ist im Branchenschlüssel der FNZ Bank nicht vorhanden - was nun?

Die Auflistung der Branchenschlüssel ist nur ein Vorschlag der FNZ Bank. Sie müssen im Feld "Branche oder Branchenschlüssel" nicht zwingend eine Kennung aus dem Branchenschlüssel angeben. Benennen Sie Ihre Branche einfach möglichst treffend.
 

Warum muss ich der FNZ Bank die Branche verpflichtend mitteilen?

Die Angabe von Beruf und Branche bei der Depotbank ist nach dem Geldwäschegesetz (§§ 10 Abs. 2, 15 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GwG) in Verbindung mit dem Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)) Voraussetzung für eine Depoteröffnung und die Erteilung von (Order-)Aufträgen.
 

Ich soll auch den Beruf angeben. Was ist damit gemeint?

Informationen zu dieser Pflichtangabe sowie die "Auflistung der Berufe und Rechtsformen" zum Download finden Sie in unserem Artikel "FNZ Bank - Angabe des Berufs in Formularen".
 

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Ihr Team von FondsSuperMarkt