Sehr geehrte Kunden und Interessenten der FNZ Bank,
zum Jahresbeginn 2024 wird die FNZ Bank in der 3. bzw. 4. Kalenderwoche die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß der AGB verbuchen.
Ein Kontoeinzug ist in Ausnahmefällen ausschließlich vom Konto flex möglich und kann mittels Formulars "Auftrag zur Abrechnung der Vorabpauschale" für Privatanleger beauftragt werden. Der Auftrag muss rechtzeitig bis einschließlich 22.12.2023 (Posteingang FNZ Bank) unterschrieben im Original vorliegen. Alternativ erfasst die FNZ Bank den Auftrag für das nächste Jahr. Der Auftrag wird unbefristet eingerichtet.
Sollte der Anteilsverkauf oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.
In welchen Fällen wird eine Vorabpauschale eingezogen?
Eine Vorabpauschale wird nur dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2023 hatte. Die dafür benötigten Informationen werden in der 2. Kalenderwoche 2024 an die FNZ Bank gemeldet.
Eine Vorabpauschale ist nicht zu berücksichtigen, wenn
- der FNZ Bank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt (nur im Privatvermögen)
- noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind (nur im Privatvermögen)
- eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde (sowohl im Privat- als auch im Betriebsvermögen)
Der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale wird durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt. Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Auch bei verpfändeten Depots und Managed Depots erfolgt ein Stückeverkauf.
Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2023 wurde auf 2,55% festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,79%.
Beispiel zur Vorabpauschale 2023
Thesaurierender Fonds ohne Teilfreistellung
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2023: 100 €
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2023: 102 €
Die Vorabpauschale 2023 beträgt 1,79 €
Abwandlung
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2023: 100 €
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2023: 101 €
Die Vorabpauschale ist auf die Höhe der Wertsteigerung des Investmentanteils im Jahr 2023 begrenzt. Die Vorabpauschale 2023 beträgt daher 1 €.
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