FNZ Bank - Arbeitgeberbescheinigung zur Überweisung der VL finden

VL-Bescheinigung für ArbeitgeberSie sparen die vermögenswirksamen Leistungen (VL) Ihres Arbeitgebers in einem Depot bei der FNZ Bank an und suchen das VL-Formular zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber?

Hier erfahren Sie, wo Sie die Arbeitgeberbescheinigung finden!
 

VL-Sparen bei der FNZ Bank

Um Ihre VL vom Arbeitgeber in Fonds anzulegen, benötigen Sie ein Depot bei der FNZ Bank, in dem eine Depotposition als VL-Fonds gekennzeichnet wird.

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Woher weiß der Arbeitgeber, wohin er die VL überweisen soll?

Damit Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen zum Kauf von Fondsanteilen zugunsten Ihres VL-Depots überweisen kann, muss die SEPA-Überweisung auf das Treuhandkonto der FNZ Bank bei der Commerzbank AG erfolgen. Dazu benötigt Ihr Arbeitgeber folgende Angaben:

  • Begünstigter: FNZ Bank
  • IBAN: DE32 7004 0041 0212 2331 00
  • BIC der Commerzbank: COBADEFFXXX
  • Verwendungszweck: Ihre Depotnummer und zusätzlich ISIN oder Depotpositionsnummer
  • Purpose Code: CBFF

Eine automatische Mitteilung an Ihren Arbeitgeber mit Ihrem persönlichen Verwendungszweck erfolgt nicht. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die sog. Arbeitgeberbescheinigung vorlegen, damit dieser die Überweisung vornehmen kann.
 

Hier finden Sie das VL-Formular für Ihren Arbeitgeber

  1. Sie haben kürzlich ein VL-Depot bei der FNZ Bank eröffnet?
    Nach der Depoteröffnung erhalten Sie von der FNZ Bank per Post Ihre Eröffnungsbestätigung sowie Ihre Online-Zugangsdaten. Loggen Sie sich ins Online Banking ein und laden Sie Ihre Arbeitgeberbescheinigung einfach in Ihrem Online-Postkorb herunter. Die Bereitstellung der Arbeitgeberbescheinigung in den Postkorb kann wenige Tage länger dauern als die Zusendung Ihrer Online-Zugangsdaten.
  2. Sie haben kürzlich eine VL-Position in einem bestehenden FNZ-Depot eröffnet?
    Nachdem Sie online oder via Formular eine neue VL-Position in Ihrem Depot bei der FNZ Bank eröffnet haben, finden Sie das Arbeitgeberformular kurze Zeit später in Ihrem Online-Postkorb zum Download.
  3. Sie wechseln den Arbeitgeber und benötigen eine neue Arbeitgeberbescheinigung?
    Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie dem neuen Arbeitgeber eine neue Bescheinigung vorlegen, um die VL weiterhin zu erhalten. Nehmen Sie dazu Kontakt mit der FNZ Bank auf. Sie erhalten die neue Arbeitgeberbescheinigung anschließend per Post.

Sind rückwirkende Einzahlungen von vermögenswirksamen Leistungen möglich?

Ja! Auch wenn Sie Ihre VL-Bescheinigung nicht gleich zu Jahresbeginn beim Arbeitgeber vorgelegt haben, können Sie Ihren Arbeitgeber unterjährig bitten, die vermögenswirksamen Leistungen für alle Monate bis zum Jahresbeginn nachzuzahlen. Pro Jahr können Sie bis zu 480 € an VL-Zulage erhalten. Lassen Sie sich die volle tariflich zugesagte VL für das laufende Jahr nicht entgehen und bitten Sie Ihren Arbeitgeber zeitnah um rückwirkende VL, denn eine Einzahlung für vergangene Jahre ist nicht möglich.
 

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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt