Sehr geehrte Kunden und Interessenten der FNZ Bank,
die FNZ Bank wird zum 01.01.2024 Änderungen in den Vertragsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis vornehmen. Die Kunden werden mit einem Anschreiben informiert, welches ab dem 23.10.2023 in den Onlinepostkörben eingestellt wird. Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch.
Was ändert sich?
1. Depotführungsentgelte
Die Inflation begleitet uns seit einigen Jahren und hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch für die FNZ Bank sind die Kosten in verschiedenen Bereichen deutlich gestiegen. Aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten passt die FNZ Bank die jährlichen Depotführungsentgelte des ebase Depots zum 01. Januar 2024 wie folgt an:
bis 2023 | ab 2024 | über FondsSuperMarkt | |
ebase Depot basic | 20 € | 25 € | 0 €1 |
ebase Depot select | 36 € | 40 € | 0 €1 |
ebase Depot standard | 48 € | 53 € | 0 €1 |
ebase Depot premium | 68 € | 75 € | 0 €1 |
VL-Vertragsentgelt | 12 € | 12 € | 12 € |
ebase Depot 4kids | 0 € | 0 € | 0 € |
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2. Verwahrentgelt
Die FNZ Bank hat aufgrund der veränderten EZB-Zinspolitik das Verwahrentgelt auf Kontoguthaben aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis entfernt.
3. Einlagensicherung
Bei Inanspruchnahme einer Forderung aus der Einlagensicherung gehen alle Forderung auf die Einlagensicherung über und können nicht zusätzlich gegen die FNZ Bank geltend gemacht werden.
4. Ombudsmann-Verfahren
Ferner hat die FNZ Bank textliche Änderungen zum Ombudsmann-Verfahren in den AGBs vorgenommen.
Synopsen
Die Details zu den Änderungen finden Sie in den Gegenüberstellungen (Synopsen) der FNZ Bank:
Wie stimme ich den Vertragsänderungen zu?
Um die Bedingungsänderung wirksam umzusetzen, müssen Sie Ihre Zustimmung aktiv erteilen.
Postalisches Anschreiben
a) Schriftliche Zustimmung
Wenn Sie ein Schreiben per Post erhalten haben, haben Sie mit dem beigefügten Zustimmungsformular die Möglichkeit, Ihre Zustimmung schriftlich zu erteilen. Senden Sie das Zustimmungsformular unterschrieben an die FNZ Bank zurück:
- per E-Mail an zustimmung@fnz.de
- per Fax an 089 3090 3746 82
- per Post
Wichtig: Andere Aufträge als Ihre Zustimmung (z. B. Transaktionen, Adressänderungen etc.) können aufgrund der automatischen Erfassung Ihrer Zustimmung nicht berücksichtigt werden und müssen separat erteilt werden.
b) QR-Code
Mit dem postalischen Anschreiben erhalten Sie auch einen QR-Code, der mit der Smartphone-Kamera gescannt werden kann und den Zustimmungsprozess somit einfach und unkompliziert digital ermöglicht.
Anschreiben im Onlinepostkorb
a) Online-Banking
Für Kunden mit Onlinepostkorb wird das Anschreiben ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt. Sie erhalten dann keinen QR-Code. Nach dem Login in Ihrem Online-Banking werden Sie aufgefordert, der FNZ Bank Ihre Zustimmung zu den neuen allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen zu erteilen. Falls Sie dieser Bitte nach dem Login nicht bereits nachgekommen sind, können Sie den Vertragsunterlagen auch nachträglich zustimmen:
„Meine Daten“ > „Vertragsunterlagen“
b) App
Die Zustimmung ist ebenfalls über die mobile App möglich.
Warum müssen Sie gegebenenfalls mehr als eine Zustimmung erteilen?
Wenn Sie bei der FNZ Bank mehrere Depot-/Kontoprodukte mit unterschiedlichen Vertragsunterlagen führen, braucht die FNZ Bank für jede Vertragsunterlage eine separate Zustimmung von Ihnen. In diesem Fall erhalten Sie für Ihre schriftliche Zustimmung auch mehrere Anlagen mit dem postalischen Schreiben. Bitte unterschreiben Sie jede Anlage und schicken Sie diese gesammelt, wie oben angegeben, an die FNZ Bank zurück.
Warum steht auf meinem Schreiben, dass ich nicht zustimmen muss?
Sofern es sich um rechtlich bzw. gesetzlich erforderliche oder für den Endkunden ausschließlich vorteilhafte Änderungen handelt (z.B. beim ebase Konto), ist eine separate Zustimmung zu diesen Änderungen nicht notwendig. Die Änderungen werden zum 01. Januar 2024 gültig.
Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten oder bei Minderjährigendepots/-konten zustimmen?
Bei Depots/Konten mit einer Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn einer der Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter die Zustimmung erteilt. Bei einer gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung benötigt die FNZ Bank die Zustimmung aller Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter.
Wer muss bei Firmendepots/-konten zustimmen?
Bei Depots/Konten mit einer Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn ein Zeichnungsberechtigter die Zustimmung erteilt. Bei einer gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung benötigt die FNZ Bank die Zustimmung der Zeichnungsberechtigten gemäß der Vertretungsbefugnis.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Ihre Zustimmung ist für eine rechtsichere Fortführung der Geschäftsbeziehung zwingend notwendig.
Für Ihr Verständnis und Ihre Treue danken Ihnen die FNZ Bank und FondsSuperMarkt herzlich.
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt