FNZ Bank - Abbuchung der Vorabpauschale für 2024

FNZ BankLiebe FNZ Bank-Kunden,

zum Jahresbeginn 2025 wird die FNZ Bank voraussichtlich in der 3. und 4. Kalenderwoche (13.01. bis 24.01.2025) die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf im Investmentdepot gemäß der AGB verbuchen.
 

Stückeverkauf im Depot

Der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale wird durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile an die Finanzbehörde abgeführt. Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Auch bei verpfändeten Depots erfolgt ein Stückeverkauf.

Auf Wunsch bucht die FNZ Bank die Vorabpauschale auch vom Konto flex ab. Der Einzug kann für Privatanleger mittels Formular "Auftrag zur Abrechnung der Vorabpauschale" beauftragt werden und wird unbefristet eingerichtet.

Sollte ein Fondsverkauf oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.
 

In welchen Fällen wird eine Vorabpauschale eingezogen?

Eine Vorabpauschale wird nur dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2024 hatte. Die dafür benötigten Informationen werden in der 2. Kalenderwoche 2025 an FNZ Bank gemeldet.

Eine Vorabpauschale wird nicht abgeführt, wenn

  • der FNZ Bank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt (nur im Privatvermögen)
  • noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind (nur im Privatvermögen)
  • eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde (sowohl im Privat- als auch im Betriebsvermögen.)

Freistellungsauftrag erteilen


Höhe der Vorabpauschale 2024

Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2024 wurde auf 2,29% festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70% davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,60%.

Beispiel:

Thesaurierender Fonds ohne Teilfreistellung

Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2024: 100 €
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2024: 102 €

Die Vorabpauschale 2024 beträgt 1,60 €
 

Abwandlung

Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2024: 100 €
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2024: 101 €

Die Vorabpauschale ist auf die Höhe der Wertsteigerung des Investmentanteils im Jahr 2024 begrenzt. Die Vorabpauschale 2024 beträgt daher 1 €.

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