Liebe Kunden und Interessenten der FIL Fondsbank (FFB),
Verlustbescheinigungen, auslaufende VL-Verträge, Fristen für Freistellungsaufträge oder der Versand der Steuerbescheinigungen – der Jahreswechsel hält viele Stichtage bereit. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Terminen.
Auftragsbearbeitung: Was geht wann zwischen den Jahren?
Fondstransaktionen
Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fonds können Sie natürlich auch „zwischen den Jahren“ einreichen. FFB setzt alles daran, Ihren Auftrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Bei Abwicklungsmodalitäten der Fonds ist die Depotbank jedoch auf die Mitwirkung der Fondsgesellschaften angewiesen. Dadurch können Aufträge vom letzten Bankarbeitstag möglichweise auch erst im neuen Jahr abgerechnet werden.
Bleibt eine Order über den Jahreswechsel offen, wird im Depotauszug zum 31.12.2022 ein abweichender Depotbestand ausgewiesen. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht möglich.
Unser Praxistipp: Um eine schnellere Abwicklung gerade in der „kritischen Zeit“ um den Jahreswechsel zu gewährleisten und mögliche Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Aufträge online selbst erfassen.
Depoteröffnungen
Auch bei Depoteröffnungen gilt: FFB versucht eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Damit Ihre Depoteröffnung möglichst noch im alten Jahr abgeschlossen werden kann, achten Sie auf eine vollständige und richtige Antragseinreichung. Für Depots, die im Dezember 2022 eröffnet werden, werden von FFB keine Entgelte 2022 verrechnet.
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Depotüberträge: Was ist ab Mitte Dezember zu beachten?
Eingehende Fondsanteile werden von der FFB durchgehend in den jeweiligen Kundendepots gebucht. Hier können Sie sich auf das übliche reibungslose Prozedere verlassen. Bei Auslieferungen, die von der FFB veranlasst werden, kann es allerdings vorkommen, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende 2022 gutgeschrieben werden. Da dies die Mitwirkung fremder Institute voraussetzt, hat FFB darauf keinen Einfluss.
Wichtig zu wissen: In anderen europäischen Ländern gelten ggf. abweichende Regelungen. Nach Weihnachten kann es daher zu Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der Investmentgesellschaften kommen.
Steuerbescheinigungen 2022: Wann werden sie versendet?
Der Versand der Steuerunterlagen wird Ende Februar stattfinden. Sie werden in Ihr Onlinepostfach eingestellt. Dort finden Sie auch die Aufstellungen der Erträge.
Antrag auf Verlustbescheinigung: Bis wann muss er gestellt sein?
Voraussetzung dafür, dass ein Verlust auf der Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2022 ausgewiesen wird, ist Ihr ausdrücklicher Antrag. Dieser muss bis zum 15. Dezember 2022 bei der FFB eingegangen sein.
Umstellung auslaufender VL-Verträge: Was gilt Anfang Januar 2023?
VL-Verträge, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 02. Januar 2023 umgestellt in „freie“ Anteile. Anschließend wird die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls direkt in den freien Bestand verbucht.
Ein Hinweis zu den Entgelten: FFB plant, das Entgelt für den VL-Vertrag am 21. Dezember 2022 zu vereinnahmen. Sie bekommen hierüber eine separate Abrechnung von der FIL Fondsbank (FFB).
Eine papierhafte Bescheinigung der Vermögenswirksamen Leistungen wird nicht mehr erstellt. FFB meldet die Daten direkt an das Finanzamt. Dies erfolgt bis Ende Februar 2023.
Wichtig zu wissen: Zahlungen, die ab dem 02. Januar 2023 bei der FFB eingehen, werden in der elektronischen VL-Bescheinigung 2023 berücksichtigt – auch dann, wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2022“ angegeben hat.
Quartalsauzug 4/2022: Wann ist er zu erwarten?
Der Quartalsauszug mit dem Stand 31.12.2022 wird vorrausichtlich am 10. Januar 2023 in Ihrem Online-Postfach eingestellt. Der Postversand ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen und erfolgt ab dem 13. Januar 2023.
Vorabpauschale: Wird sie für 2022 berechnet?
Die Deutsche Bundesbank hat auf den 03.01.2022 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von -0,05 Prozent errechnet. Aufgrund des negativen Basiszins wird wie im Vorjahr keine Vorabpauschale erhoben.
Freistellungsaufträge: Bis wann kann angepasst werden?
Überprüfen Sie bitte Ihren Freistellungsauftrag auf mögliche Änderungswünsche im Zeitraum bis 31.01.2023! Freistellungsaufträge können online bis zum 31.12.2022 angepasst werden.
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt