Verlustbescheinigungen, auslaufende VL-Verträge, Fristen für Freistellungsaufträge oder der Versand der Steuerbescheinigungen: Alle Jahre wieder hält der Jahreswechsel wichtige Termine bereit. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der FIL Fondsbank (FFB).
Auftragsbearbeitung zwischen den Jahren
Fondstransaktionen
Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fondsanteilen können Sie wie immer bei der FFB auch „zwischen den Jahren“ einreichen. Die FFB wird alles daransetzen, Ihren Auftrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Bei Abwicklungsmodalitäten der Fonds ist die Depotbank jedoch auf die Mitwirkung der Fondsgesellschaften angewiesen. Die Folge: Unter Umständen können Aufträge vom letzten Bankarbeitstag möglicherweise nicht früher als erst im neuen Jahr abgerechnet werden.
Bleibt eine Order über den Jahreswechsel offen, wird im Depotauszug zum 31. Dezember ein abweichender Depotbestand ausgewiesen. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht möglich.
Praxistipp: Um eine schnellere Abwicklung gerade in der „kritischen Zeit“ um den Jahreswechsel zu gewährleisten, sollten Rückfragen möglichst vermieden werden, weil sie zu Verzögerungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, Orderaufträge am besten online selbst zu erfassen.
Depoteröffnungen
Auch bei Depoteröffnungen gilt: FFB versucht eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Damit Ihre Depoteröffnung möglichst noch im alten Jahr abgeschlossen werden kann, achten Sie auf eine vollständige und richtige Antragseinreichung oder nutzen Sie die Online-Eröffnungsstrecke. Für Depots, die im November und Dezember 2024 eröffnet werden, werden keine Entgelte für 2024 verrechnet.
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Depotüberträge: Was ab Mitte Dezember zu beachten ist
Die aufgrund von Depotüberträgen eingehenden Fondsanteile werden von der FFB durchgehend in die jeweiligen Kundendepots eingebucht. Hier können Sie sich auf das übliche reibungslose Prozedere der FFB verlassen.
Überträge von der FFB zu anderen Depotbanken
Bei Auslieferungen, die von der FFB veranlasst werden, kann es vorkommen, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende 2024 gutgeschrieben werden. Der Zeitpunkt, zu dem gutgeschrieben wird, setzt die Mitwirkung fremder Institute voraus. Darauf hat die FFB keinen Einfluss.
Depotüberträge ins oder vom Ausland
In anderen europäischen Ländern gelten ggf. abweichende Regelungen. Nach Weihnachten kann es daher zu Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der Investmentgesellschaften kommen.
Versand der Steuerbescheinigungen im März 2025
Die Steuerunterlagen für das Kalenderjahr 2024 wird die FFB voraussichtlich Ende März zur Verfügung stellen. Sie werden in das Onlinepostfach eingestellt. Dort finden Sie auch die Aufstellungen der Erträge.
Verlustbescheinigung: Antrag bis 15. Dezember stellen
Voraussetzung dafür, dass ein Verlust auf der Jahressteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024 ausgewiesen wird, ist ein ausdrücklicher Antrag des Kunden. Dieser Antrag auf Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember 2024 bei der FFB eingegangen sein.
VL-Verträge
Entgelt
Die FFB plant das Entgelt für den VL-Vertrag im Dezember 2024 zu vereinnahmen. Sie bekommen hierüber eine separate Abrechnung.
VL-Bescheinigung
Eine papierhafte Bescheinigung der Vermögenswirksamen Leistungen wird nicht mehr erstellt. Die FFB meldet die Daten direkt an das Finanzamt. Dies erfolgt bis Ende Februar 2025.
Zurechnung der VL-Zahlungen
Zahlungen, die ab dem 02. Januar 2025 bei der FFB eingehen, werden in der elektronischen VL-Bescheinigung 2025 berücksichtigt – auch dann, wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2024“ angegeben hat.
Auslaufende VL-Verträge
VL-Verträge, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 02. Januar 2025 in „freie“ Anteile umgestellt. Anschließend wird die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls direkt in den freien Bestand verbucht.
Quartalsauszug 4/2024 ab Januar 2025
Der Quartalsauszug mit dem Stand 31. Dezember 2024 wird im Januar 2025 im Online-Postfach eingestellt. Der Postversand ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen und erfolgt im Anschluss.
Freistellungsaufträge für 2024 anpassen
Überprüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag auf mögliche Änderungswünsche. Freistellungsaufträge können online bis zum letzten Bankarbeitstag am 30. Dezember 2024 (17 Uhr) angepasst werden. Bis zum 31. Januar 2025 können Sie noch Freistellungsformulare per Post einreichen.
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
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