Liebe Kunden und Interessenten der FIL Fondsbank (FFB),
Verlustbescheinigungen, auslaufende VL-Verträge, Fristen für Freistellungsaufträge oder der Versand der Steuerbescheinigungen: Alle Jahre wieder hält der Jahreswechsel wichtige Termine bereit. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht.
Auftragsbearbeitung zwischen den Jahren
Fondstransaktionen
Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fondsanteilen können Sie wie immer bei der FFB auch „zwischen den Jahren“ einreichen. Die FFB wird alles daransetzen, Ihren Auftrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Bei Abwicklungsmodalitäten der Fonds ist die Depotbank jedoch auf die Mitwirkung der Fondsgesellschaften angewiesen. Die Folge: Unter Umständen können Aufträge vom letzten Bankarbeitstag möglicherweise nicht früher als erst im neuen Jahr abgerechnet werden.
Bleibt eine Order über den Jahreswechsel offen, wird im Depotauszug zum 31. Dezember ein abweichender Depotbestand ausgewiesen. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht möglich.
Praxistipp: Um eine schnellere Abwicklung gerade in der „kritischen Zeit“ um den Jahreswechsel zu gewährleisten, sollten Rückfragen möglichst vermieden werden, weil sie zu Verzögerungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, Orderaufträge am besten online selbst zu erfassen.
Depoteröffnungen
Auch bei Depoteröffnungen gilt: FFB versucht eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Damit Ihre Depoteröffnung möglichst noch im alten Jahr abgeschlossen werden kann, achten Sie auf eine vollständige und richtige Antragseinreichung oder nutzen Sie die Online-Eröffnungsstrecke. Für Depots, die im November und Dezember 2023 eröffnet werden, werden keine Entgelte für 2023 verrechnet.
FondsSuperMarkt-Tipp
Sichern Sie sich dauerhafte Sonderkonditionen bei der FFB und eröffnen Sie Ihr Depot über FondsSuperMarkt!
- 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf
- FondsSuperMarkt übernimmt Ihre Depotgebühren ab einem Depotwert von 6.000 €
Depotüberträge: Was ab Mitte Dezember zu beachten ist
Die aufgrund von Depotüberträgen eingehenden Fondsanteile werden von der FFB durchgehend in die jeweiligen Kundendepots eingebucht. Hier können Sie sich auf das übliche reibungslose Prozedere der FFB verlassen.
Überträge von der FFB zu anderen Depotbanken
Bei Auslieferungen, die von der FFB veranlasst werden, kann es vorkommen, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende 2023 gutgeschrieben werden. Der Zeitpunkt, zu dem gutgeschrieben wird, setzt die Mitwirkung fremder Institute voraus. Darauf hat die FFB keinen Einfluss.
Depotüberträge ins oder vom Ausland
In anderen europäischen Ländern gelten ggf. abweichende Regelungen. Nach Weihnachten kann es daher zu Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der Investmentgesellschaften kommen.
Versand der Steuerbescheinigungen im März 2024
Die Steuerunterlagen für das Kalenderjahr 2023 wird die FFB im März zur Verfügung stellen. Sie werden in das Onlinepostfach eingestellt. Dort finden Sie auch die Aufstellungen der Erträge.
Verlustbescheinigung: Antrag bis 15. Dezember stellen
Voraussetzung dafür, dass ein Verlust auf der Jahressteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2023 ausgewiesen wird, ist ein ausdrücklicher Antrag von Ihnen. Dieser Antrag auf Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember bei der FFB eingegangen sein.
VL-Verträge
Entgelt
Die FFB verrechnet das Entgelt für den VL-Vertrag am 21. Dezember 2023 zu vereinnahmen. Sie bekommen hierüber eine separate Abrechnung.
VL-Bescheinigung
Eine papierhafte Bescheinigung der Vermögenswirksamen Leistungen wird nicht mehr erstellt. Die FFB meldet die Daten direkt an das Finanzamt. Dies erfolgt bis Ende Februar 2024.
Zurechnung der VL-Zahlungen
Zahlungen, die ab dem 02. Januar 2024 bei der FFB eingehen, werden in der elektronischen VL-Bescheinigung 2024 berücksichtigt – auch dann, wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2023“ angegeben hat.
Auslaufende VL-Verträge
VL-Verträge, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 02. Januar 2024 in „freie“ Anteile umgestellt. Anschließend wird die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls direkt in den freien Bestand verbucht.
Quartalsauszug 4/2023 ab 10. Januar 2024
Der Quartalsauszug mit dem Stand 31. Dezember 2023 wird vorrausichtlich am 10. Januar 2024 im Online-Postfach eingestellt. Der Postversand ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen und erfolgt dann ab dem 15. Januar 2024.
Vorabpauschale für 2023
Der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für (fiktive) Vermögensgewinne im Jahr 2023 ist auf 2,55 % festgesetzt. Er ist Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale, die als Investmentgewinn versteuert werden muss. Die FFB ist gesetzlich gehalten, die Steuern ans Finanzamt abzuführen. Dies erfolgt ab 13. Januar 2024.
Freistellungsaufträge für 2023 anpassen
Überprüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag auf mögliche Änderungswünsche. Freistellungsaufträge können online bis zum letzten Bankarbeitstag am 29. Dezember angepasst werden. Bis zum 31. Januar können Sie noch Freistellungsformulare einreichen.
Sichern Sie sich über FondsSuperMarkt Sonderkonditionen im FFB Depot!
Eröffnen Sie Ihr Depot bei der FIL Fondsbank (FFB) über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie mit einem bestehenden FFB-Depot kostenlos den Vermittler und verringern Sie Ihre Depotkosten deutlich!
- Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf
- FondsSuperMarkt zahlt Ihre Depotgebühren ab einem Depotvolumen von nur 6.000 €
Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt