FIL Fondsbank (FFB) - Angemessenheitsbeurteilung online ab 05.07.2023

Angemessenheitsbeurteilung bei FFB online verfügbar ab 05.07.2023Um den Kunden eine einfache und schnelle Durchführung der Angemessenheitsbeurteilung zu ermöglichen, bietet die FIL Fondsbank (FFB) diese ab dem 05. Juli 2023 online an.
 

Hintergrund der Angemessenheitsbeurteilung

Als Depotbank muss die FFB sicherstellen, dass die Kenntnisse und Erfahrungen in der jeweiligen Fondskategorie frühzeitig erfasst werden, um die Kunden ggf. durch einen erläuternden Warnhinweis vor dem Kauf von Wertpapieren zu schützen.

Abgefragt werden die folgenden 5 Fondskategorien:

  • Alternative Investmentfonds (AIF) – Rohstofffonds
  • Alternative Investmentfonds (AIF) – Immobilienfonds
  • Alternative Investmentfonds (AIF) – Sonstige (z.B. Private Equity Fonds, Dach-Hedgefonds)
  • Strukturierte OGAW-Fonds (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)
  • OGAW-Fonds deren Zielmarkt erweiterte Kenntnisse erfordert (gemäß dem deutschen Zielmarktkonzept)
     

Gibt es Einschränkungen beim Handel?

Auch wenn die Angemessenheitsbeurteilung noch nicht abgeschlossen ist, wird es keine Einschränkungen beim Handel geben - alle Fonds können weiterhin erworben werden.

Wurden bereits Fondsanteile einer Fondskategorie erworben, für die man nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die besonderen Risiken richtig einschätzen zu können, dürfen diese weiterhin gehalten oder verkauft werden.
 

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