FFB - Zustimmung zu AGB und PLV

Sehr geehrte Kunden der FIL Fondsbank (FFB),

wie in jeder geschäftlichen Beziehung gibt es auch bei der FFB von Zeit zu Zeit Änderungen in den Vertragsunterlagen. Bisher ist die FFB von der Zustimmung der Kunden ausgegangen, wenn Sie den angebotenen Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hatten.
Aufgrund einer im April 2021 ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (XI ZR 26/10) sind die in der Vergangenheit von der FFB mitgeteilten Änderungen der ursprünglich vereinbarten Vertragsunterlagen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV), möglicherweise nicht Vertragsbestandteil geworden, insofern Sie den Änderungen nicht aktiv zugestimmt haben. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs braucht die FFB Ihre ausdrückliche Zustimmung zu Änderungen der AGB und des PLV.

Was bedeutet das für Sie?

Um die bisherige Geschäftsbeziehung auch künftig rechtssicher fortzusetzen, bittet die FFB die Kunden um deren aktive Zustimmung zu den Vertragsunterlagen mit Wirkung zum 01. Juli 2022 und dem Preis- und Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 01. April 2022. Bei einer kleinen Kundengruppe konnte die FFB das Urteil beim Einzug bestimmter Entgelte im 2. und 3. Quartal 2021 nicht berücksichtigen. Diese Kunden bittet die FFB außerdem, dem Einbehalt dieser zuzustimmen.

Besuchen Sie hierfür die Webseite www.ffb.de/zustimmung

Die vollständigen Vertragsunterlagen und das PLV finden Sie auf www.ffb.de/zustimmung und wie gewohnt in Ihrem Onlinepostfach.


Wer muss zustimmen?

Einzeldepot

  • Als Depotinhaber stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu.
  • Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht die Zustimmung für eines der Depots.

Gemeinschaftsdepot

  • Stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu. Es reicht, wenn ein Depotinhaber zustimmt.

Minderjährigendepot

  • Stimmen Sie bitte für jedes Depot zu. Es reicht die Zustimmung eines gesetzlichen Vertretungsberechtigten.

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Ihr Team von FondsSuperMarkt