Liebe FFB-Kunden,
das Jahresende kommt mit großen Schritten auf uns zu. Gerne informieren wir Sie deshalb über die Terminplanungen der FFB zum Ende des Jahres 2020.
Verlustbescheinigung
Der Antrag muss bis zum 15. Dezember des betreffenden Jahres bei FFB eingegangen sein. Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, wird der Verlust in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.
Umstellung VL
VL-Verträge, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 4. Januar 2021 umgestellt in „freie“ Anteile. Planmäßig wird das Entgelt für den VL Vertrag am 11. Dezember 2020 belastet. Sie erhalten hierzu eine separate Abrechnung.
Wichtig: Zahlungen, die ab dem 4. Januar 2021 bei der FFB eingehen, werden in der elektronischen VL-Bescheinigung 2021 berücksichtigt – auch dann, wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2020“ angegeben hat.
Und denken Sie bitte daran: Eine papierhafte Bescheinigung der Vermögenswirksamen Leistungen wird nicht mehr erstellt. Die Daten werden für Sie direkt an das Finanzamt gemeldet. Das erfolgt bis Ende Februar 2021.
Sobald die Anteile aus dem VL-Vertrag in „freie“ Anteile umgestellt wurden, wird die Arbeitnehmersparzulage nach Eingang ebenfalls direkt in den freien Bestand verbucht.
Versand Quartalsauszüge
Der Quartalsauszug wird vorrausichtlich am 18.01.2021 in Ihrem Online Postfach für Sie eingestellt. Der Versand für Offline-Kunden erfolgt dann ab dem 18.01.2021.
Vorabpauschale
Am 08.01.2021 wird die jährliche Vorabpauschale je Fonds ermittelt - vorausgesetzt, der Fonds hatte eine Wertsteigerung im Kalenderjahr 2020. Die Vorabpauschale wird bei der FFB von WM Datenservice® berechnet und veröffentlicht. Die Besteuerung nimmt die FFB nach Veröffentlichung im Laufe des Januars vor. Kapitalertragsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) werden für Sie direkt an das Finanzamt abgeführt.
Sie erhalten hierzu entsprechende Abrechnungen. Steuerausländer sind von der neuen Besteuerung ausgenommen.
Haben Sie ein Abwicklungskonto, werden die Steuern dort abgebucht. Ist kein Abwicklungskonto vorhanden, erfolgt ein Anteilsverkauf aus dem Fonds, für den die Vorabpauschale angefallen ist.
Ausnahme: Bei einem Passivdepot wird der Betrag vom Referenzkonto abgebucht, um die Altbestände weiterhin zu schützen. Die Abbuchung erfolgt ca. 2 Wochen nach Erstellung der Abrechnung, damit Sie für ausreichend Deckung sorgen können.
Über den Versand der Steuerunterlagen 2020 informiert die FFB separat.
Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt