Das müssen Anleger zur Vorabpauschale wissen
Viele Fondsanleger werden Anfang 2024 auf ihrem Giro- oder Verrechnungskonto eine Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ feststellen. Diese ist Folge der Investmentsteuerreform. Das Video des BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.) erklärt, welche Bedeutung die sogenannte Vorabpauschale hat und wie sie sich berechnet.
So vermeiden Sie die Vorabpauschale
Wie bei allen anderen Kapitalerträgen können Sie die Vorabpauschale bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € bei Ledigen, 2.000 € bei Verheirateten) von der Kapitalertragsteuer befreien.
Prüfen Sie, ob Sie bei Ihrer Depotbankeinen Freistellungsauftrag gestellt haben und stellen Sie diesen gegebenenfalls in ausreichender Höhe, um die Abbuchung der Vorabpauschale künftig zu verhindern!
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