Was ist das Serviceentgelt (SEG) bei ebase?
Das Serviceentgelt (SEG) ist ein freiwilliges, bestandsabhängiges und wiederkehrendes Entgelt für den Vermittler bzw. den Berater, welches zu Beginn der Geschäftsbeziehung individuell zwischen Anleger und Berater vereinbart wird. Marktüblich ist ein Entgelt in Höhe von 0,5 bis 1,5% p. a. des Depotvolumens. Es soll die Leistungen des Anlageberaters vergüten.
Die Depotbank ebase bucht den Betrag vom Konto oder Depot des Kunden ab und übermittelt das Entgelt an den Berater.
Der Berater kann das Serviceentgelt verlangen, muss er aber nicht. Es gibt auch die Möglichkeit, das ebase-Depot ohne Serviceentgelt zu führen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Welche Änderungen gelten ab 2023 fürs Serviceentgelt (SEG) bei ebase?
ebase konzipiert das SEG mit Gütigkeit ab 01.01.2023 neu. Die wesentlichen Änderungen:
- Anpassung des Be- und Abrechnungszeitpunkts
- Bei der Abrechnung des SEGs durch Verkauf von Anteilsbruchstücken haben Sie die Möglichkeit eine Depotposition zu wählen
- Die Belastung von verpfändeten Depots ist möglich, sofern der Pfandnehmer durch seine Unterschrift die Freigabe erteilt
- Die Belastung des SEGs über das Konto flex ist auch möglich, wenn kein ausreichendes Kontoguthaben vorhanden ist
Alle Details entnehmen Sie den Bedingungen für das Serviceentgelt.
Was ist für Sie zu tun?
Sie als Anleger haben die Wahl:
- Option A: Zustimmen und weiterhin regelmäßig Serviceentgelt zahlen
- Option B: Vermittler wechseln und nie wieder Serviceentgelt zahlen
Option A: Zustimmen und weiterhin regelmäßig Serviceentgelt zahlen
Wenn Sie betroffen sind und regelmäßig ein Serviceentgelt an Ihren Berater zahlen, wird Ihnen ab dem 17.10.2022 ein Kundenanschreiben in den Online-Postkorb eingestellt. ebase bittet bis spätestens 31.12.2022 um Ihre aktive Zustimmung im Online-Zugang. Falls Sie bis Anfang November nicht zustimmen, werden Sie zusätzlich postalisch angeschrieben. In diesem Fall können Sie via QR-Code oder Formular schriftlich zustimmen. Erfolgt bis 31.12.2022 keine aktive Zustimmung, wird das SEG gelöscht und es muss das Formular zur Einrichtung neu bei ebase eingereicht werden.
Zustimmung bei Gemeinschaftsdepots und Firmendepots
Bei Gemeinschaftsdepots und Firmendepots genügt die Zustimmung eines Einzelnen, wenn eine Einzelverfügungsberechtigung besteht. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung müssen alle Depot- und Kontoinhaber bzw. die gesetzlichen Vertreter zustimmen.
Option B: Vermittler wechseln und nie wieder Serviceentgelt zahlen
Wenn Sie Serviceentgelt an Ihren Vermittler oder Berater zahlen, lohnt sich ein Kostenvergleich, denn der Online-Vermittler FondsSuperMarkt verlangt grundsätzlich kein Serviceentgelt.
Damit nicht genug: Mit FondsSuperMarkt als Vermittler erhalten Sie auch weitere Sonderkonditionen für Ihr Depot bei ebase:
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt