ebase - Verwahrentgelt: Anpassung, Senkung Freibetrag und Einführung einer zeitlichen Freigrenze ab 01.01.2021

Aktualisierung vom 31.03.2022

Die Berechnung des Verwahrentgelts in Höhe von 0,5% p.a. bei ebase erfolgt ab 01.04.2022 für alle Kontoguthaben, die 10.000 € übersteigen und  länger als 30 Kalendertage auf dem Konto verblieben sind - unabhängig vom Eröffnungsdatum. Mehr lesen
 

Verwahrentgelt bei ebase vermeiden

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Aktualisierung vom 08.07.2021

Die Berechnung des Verwahrentgelt in Höhe von 0,5% p.a. bei ebase erfolgt erstmals wieder ab 01.08.2021, jedoch nur für Kunden, die durch Depot-/Kontoeröffnung wirksam der jeweiligen Verwahrentgelthöhe zugestimmt haben.

Das bedeutet konkret:

  1. Eröffnungen bis 01.05.2020: Kein Verwahrentgelt derzeit
  2. Eröffnungen ab 01.05.2020 bis 31.12.2020: Verwahrentgelt für Beträge über 100.000 Euro (Karenzzeit von 30 Tagen)
  3. Eröffnungen ab 01.01.2021: Verwahrentgelt für Beträge über 1.000 Euro (Karenzzeit von 30 Tagen)

Aktualisierung vom 28.04.2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April ein Urteil (Az.: XI ZR 26/20) gefällt, das Auswirkungen auf  die zunehmende Einführung von "Verwahrentgelten" haben wird.
Der oberste deutsche Gerichtshof hat einzelne Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für unwirksam erklärt. Diese legen fest, dass Kunden Änderungen der AGB immer dann zustimmen, wenn sie auf die Ankündigung dieser Änderungen nicht ausdrücklich und schriftlich reagieren – auch "stillschweigende Zustimmung" genannt. Aus Sicht des BGH sind derartige Klauseln aber zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen, berichten übereinstimmend mehrere Medien.

Die Belastung des Verwahrentgeltes ist bei ebase dadurch vorerst auf Eis gelegt!


Sehr geehrte ebase-Kunden,

aufgrund des weiterhin unverändert negativen Zinsumfelds ist eine Anpassung des Verwahrentgelts ab dem 1. Januar 2021 leider notwendig.

  1. Das zum 1. Mai 2020 für Neukunden eingeführte Verwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,5 % p. a. gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle Konten und für alle Tagesgeldkonten. Die Belastung erfolgt quartalsweise.
  2. Individualvereinbarungen zur Berechnung und Belastung eines Verwahrentgelts wird ebase ordentlich zum 31. Dezember 2020 kündigen und die Kunden entsprechend darüber informieren.
  3. Die Freibetragsgrenze wird ab dem 1. Januar 2021 von derzeit 100.000 Euro auf 1.000 Euro gesenkt. Guthaben von bis zu 1.000 Euro sind von einem Verwahrentgelt gänzlich freigestellt (Freibetrag).
  4. Des Weiteren sind Einzahlungen (unabhängig von der Höhe) für Anlagen in Fonds und Wertpapiere auch in Zukunft unentgeltlich möglich, sofern die Guthaben maximal 30 Kalendertage auf dem Konto flex verbleiben (kostenfreier Zeitraum). Erst nach diesem kostenfreien Zeitraum fällt ein Verwahrentgelt für die sichere und dauerhafte Verwahrung von Geldanlagen an.

Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt