Liebe ebase-Kunden,
ebase hatte die Bestandskunden mehrfach aufgefordert, den Bedingungsänderungen per 01.01.2023 zuzustimmen. Am Montag, 20.03.2023 erfolgt der postalische Versand der Erinnerungsschreiben an alle Kunden, die die Zustimmung noch nicht vorgenommen haben. Wir bitten die betreffenenden Kunden um Mitarbeit und um Erledigung des Vorgangs. Vielen Dank!
Sie fragen sich vielleicht...
... warum Sie gegebenenfalls mehr als eine Zustimmung erteilen müssen?
Wenn für Sie bei ebase mehrere Depot-/Kontoprodukte mit unterschiedlichen Vertragsunterlagen geführt werden, braucht ebase für jede Vertragsunterlage eine separate Zustimmung von Ihnen. In diesem Fall erhalten Sie für Ihre schriftliche Zustimmung auch mehrere Anlagen mit diesem Schreiben. Bitte unterschreiben Sie jede Anlage und schicken Sie diese gesammelt an ebase zurück.
... wer bei Gemeinschaftsdepots/-konten oder bei Minderjährigendepots/-konten zustimmen muss?
Bei Depots/Konten mit einer Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn einer der Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter die Zustimmung erteilt. Bei einer gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung benötigt ebase die Zustimmung aller Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter.
... wer bei Firmendepots/-konten zustimmen muss?
Bei Depots/Konten mit einer Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn ein Zeichnungsberechtigter die Zustimmung erteilt. Bei einer gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung benötigt ebase die Zustimmung der Zeichnungsberechtigten gemäß der Vertretungsbefugnis.
... warum ebase Sie im Rahmen eines Todesfalls um die Erteilung Ihrer Zustimmung bittet?
Das betroffene Depot/Konto wird bei ebase als Nachlassdepot/-konto geführt und Sie sind als Ansprechpartner hinterlegt. Für Nachlassdepots/-konten benötigt ebase grundsätzlich die Zustimmung des/der Erben zu den geänderten Vertragsunterlagen. Sollten Sie Bevollmächtigter für das Nachlassdepot/-konto sein, lassen Sie ebase bitte Ihre Zustimmung zukommen. Die Bank behält sich vor die jeweils vorliegende Vollmacht zu prüfen, ob die Zustimmung durch den Bevollmächtigten im Einzelfall ausreichend ist. Gegebenenfalls Bedarf es zusätzlich noch der Zustimmung der Erben.
... wer bei einer Erbengemeinschaft zustimmen muss?
Mehrere Erben bilden von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff BGB). Der Nachlass wird bei einer Erbengemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen, weshalb ebase die Zustimmung jedes Erben benötigt. Technisch bedingt hat nur einer der Erben die Aufforderung zur Abgabe einer Zustimmung erhalten. ebase möchte Sie bitten, alle weitere Erben auf dem beigefügten Formular unterschreiben zu lassen.
Wichtiger Hinweis: ebase akzeptiert auch die Einreichung von mehreren Anlagen je Depot/Konto. Das heißt, die Unterschrift aller Erben muss nicht auf ein und derselben Anlage erfolgen. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, eine Kopie der Anlage(n) an alle Erben zu verteilen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
... warum Sie im Rahmen eines Todesfalls gegebenenfalls mehr als eine Zustimmung erteilen müssen?
Wenn ebase für den/die verstorbenen Depotinhaber mehrere Depot-/Kontoprodukte mit unterschiedlichen Vertragsunterlagen führt, braucht die Bank für jede Vertragsunterlage eine separate Zustimmung von Ihnen. In diesem Fall erhalten Sie für Ihre schriftliche Zustimmung auch mehrere Anlagen mit diesem Schreiben. Bitte unterschreiben Sie und ggf. alle weiteren Erben jede Anlage und schicken Sie diese gesammelt an ebase zurück.
...welche Unterlagen bzgl. der Nachlassabwicklung von ebase benötigt werden
- Den Erbschein oder das Testament mit zugehörigem Eröffnungsprotokoll
- Falls vorhanden zusätzlich das Testamentsvollstreckerzeugnis
- Bei unbekannten Erben die Bestellung zum Nachlasspfleger
- Falls vorhanden notarielle Generalvollmacht
- Ausweise aller Erben sowie Angaben der Steueridentifikationsnummern
- Alle Dokumente müssen in bestätigter/beglaubigter Form eingereicht werden
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass ebase bei fehlender Zustimmung die Geschäftsverbindung nicht weiterführen kann. Wenn Sie die Geschäftsbeziehung zu den geänderten Bedingungen nicht fortführen wollen, haben Sie jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags. Hierzu benötigt ebase den schriftlichen Kündigungswunsch aller Depotinhaber, gesetzlicher Vertreter oder Erben.
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt