Liebe ebase-Kunden,
ab dem 09.12.2022 werden alle Kunden, die den Bedingungsänderungen noch nicht zugestimmt haben, postalisch angeschrieben. In den Erinnerungsschreiben wie auch in diesem Artikel werden die Zustimmungswege detailliert erläutert.
Bereits in der Kalenderwoche 43 (24. bis 28.10.2022) wurden Sie in Ihrem Online-Postkorb über die Änderung der Vertragsunterlagen zum 01. Januar 2023 informiert. Wir berichteten.
Falls Sie den Vertragsunterlagen mittlerweile zugestimmt haben, ist für Sie nichts weiter zu tun. Falls nicht, sollten Sie bis spätestens 31.12.2022 zugestimmt haben, damit ebase Ihr Depot auch in Zukunft weiterführen kann.
Wie können Sie zustimmen?
Es gibt drei Zustimmungswege, aus denen Sie wählen können:
- Zustimmung per QR-Code
Scannen Sie den personalisierten QR-Code auf Ihrem Schreiben, welches Sie erhalten haben, mit der Kamera Ihres Smartphones oder Tablets oder einer entsprechenden App, die Sie kostenfrei aus Ihrem App-Store herunterladen können.
Alternativ geben Sie einfach den folgenden Link in Ihrem Browser ein und starten Ihren Zustimmungsprozess: www.ebase.com/zustimmung. Sie benötigen Ihren personalisierten Zustimmungscode, der auf Ihrem Schreiben zu finden ist.
Den Prozess haben Sie in wenigen Klicks durchlaufen. - Zustimmung im Online-Banking-Zugang
Loggen Sie sich im ebase Portal unter www.ebase.com mit Ihren Login-Daten wie gewohnt ein. - Schriftliche Zustimmung
Ihrem Schreiben liegt ein Formular bei: "Zustimmung zur Geltung der neuen allgemeinen und produktbezogenen Vertragsunterlagen der European Bank for Financial Services (ebase)". Senden Sie das Formular unterschrieben über einen der folgenden Wege an ebase zurück:
• per E-Mail an zustimmung@ebase.com
• per Fax an 089 3090 3746 82
• per Post
Wichtig: Andere Aufträge wie z.B. Transaktionen, Adressänderungen, etc. müssen zwingend separat erteilt werden. Bitte ergänzen Sie diese nicht in Ihren Anlagen.
Weitere häufige Fragen zum Zustimmungsprozess
Warum muss ich ggf. mehr als eine Zustimmung erteilen?
Wenn ebase für Sie mehrere Depot-/Kontoprodukte mit unterschiedlichen Vertragsunterlagen führt, braucht ebase für jede Vertragsunterlage eine separate Zustimmung von Ihnen. Ist das der Fall, erhalten Sie für Ihre schriftliche Zustimmung auch mehrere Anlagen in Ihrem Schreiben. Bitte senden Sie alle Anlagen unterschrieben an ebase zurück.
Wer muss bei Gemeinschaftsdepots oder Minderjährigendepots zustimmen?
Bei Depots und Konten mit Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn einer der Depot- / Kontoinhaber bzw. die gesetzlichen Vertreter zustimmt. Bei einer gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung benötigt ebase die Zustimmung der Zeichnungsberechtigten gemäß der Vertretungsbefugnis.
Wer muss bei Firmendepots zustimmen?
Bei Depots und Konten mit Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn ein Zeichnungsberechtigter zustimmt. Bei einer gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung benötigt ebase die Zustimmung der Zeichnungsberechtigten gemäß der Vertretungsbefugnis.
Was ändert sich?
Ihre Depotbank stellt Ihnen transparent gegenüber, was sich für Sie ab 2023 bei ebase konkret ändert:
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Bei fehlender Zustimmung Ihrerseits wird ebase die Geschäftsverbindung voraussichtlich beenden, da diese nicht mehr zu den alten Bedingungen fortgeführt werden kann.
Sie haben ein ebase Depot und bezahlen Ausgabeaufschläge und Depotgebühren?
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt