ebase - Freistellungsauftrag einrichten/ändern/löschen

Freistellungsauftrag bei ebase erteilen ändern löschenDa die Kunden von FondsSuperMarkt ihre Fonds bei ebase mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und ohne Depotgebühr kaufen, können schon nach kurzer Zeit Erträge im Depot entstehen.

FondsSuperMarkt empfiehlt, einen Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Depotbank zu erteilen, damit Sie Ihre Kapitalerträge zu 100% (bis max. zur Höhe des gestellten Freistellungsauftrags) ausgezahlt bekommen, anstatt Steuern abzuführen.

Depotkonditionen
 

Allgemeines zum Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie als Anleger Ihre Bank anweisen, Ihre Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer freizustellen, von denen sonst automatisch folgende Steuersätze abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet werden:

  • 25% Kapitalertragsteuer (KESt)
  • 5,5% Solidaritätszuschlag auf die KESt
  • ggf. 8% oder 9% Kirchensteuer auf die KESt

Ab 01.01.2023 können maximal 1.000 € pro Jahr für eine Einzelperson bzw. Ledige oder 2.000 € pro Jahr für ein Ehepaar bzw. Lebenspartner von der Abgeltungsteuer freigestellt werden (Sparer-Pauschbetrag). Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche Depots und/oder Konten bei einem Kreditinstitut gestellt werden.

Sie können Ihren Freistellungsauftrag bequem im Online-Banking unter „Meine Daten" oder über das Formular einrichten, befristen oder ändern.
 

Freistellungsauftrag bei ebase online einrichten oder ändern

Eine einfache Anleitung finden Sie in diesem Video:

 

Als Sicherheitsfaktor muss für Ihr Depot entweder die ebaseSecure App, ein Zusatzgerät von SealOne oder der smsTAN-Sicherheitsfaktor hinterlegt sein. Ist das nicht der Fall, richten Sie zuerst einen Sicherheitsfaktor für Ihren Online-Zugang ein.

Falls Sie Fragen zur Einrichtung der ebaseSecure App haben, finden Sie in unserem Artikel "ebase - ebaseSecure App als Sicherheitsfaktor einrichten - so geht's!" eine Anleitung.
 

Freistellungsauftrag bei ebase via Formular erteilen, ändern oder löschen

Formular Freistellungsauftrag ebase (PDF)

  • Geben Sie die persönlichen Daten aller Depotinhaber an. Die Angabe der Steuer-ID ist dabei eine Pflichtangabe.
  • Befüllen Sie das Formular mit dem Betrag, den ebase vom Steuerabzug freistellen soll. Beachten Sie, dass dieser Betrag zusammen mit allen anderen Freistellungsaufträgen bei anderen Banken nicht über dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) liegen darf.
  • Sofern Sie mit dem Formular lediglich die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung beantragen wollen, kreuzen Sie den Betrag "0 €" an.
  • Mit dem letzten Kreuz auf dem Formular können Sie Ihren Freistellungsauftrag löschen.
  • Geben Sie an, ab wann und wie lange Sie den Freistellungsauftrag erteilen möchten.
  • Unterschreiben Sie das Formular. Bei einem gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag werden beide Unterschriften benötigt.
     

Gemeinsamer Freistellungsauftrag bei ebase

  • Der Höchstbetrag von 2.000 Euro gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern (nur eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG), die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer steuerlichen Zusammenveranlagung i. S. des EStG vorliegen.
  • Ehegatten/Lebenspartner, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können wahlweise auch jeweils einen Einzel-Freistellungsauftrag erteilen.
  • Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschaftsdepots oder -konten als auch für Depots und/oder Konten, die auf den Namen nur eines Ehegatten/Lebenspartners geführt werden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Ehegatten/Lebenspartner die getrennte Veranlagung wählen.
  • Die Angabe eines abweichenden Geburtsnamens ist zwingend erforderlich.
  • Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten/Lebenspartners mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartners.
  • Der gemeinsame Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.
     

Verlustverrechnung bei Ehegatten/Lebenspartner

Wenn die Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt haben, wird eine übergreifende Verlustverrechnung zum Jahresende über sämtliche Depots und/oder Konten der Ehegatten/Lebenspartner (Einzeldepots und -konten; Gemeinschaftsdepots und -konten) vorgenommen. Ehegatten/Lebenspartner können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 0 Euro erteilen. Dies ist erforderlich, wenn Ehegatten/Lebenspartner eine übergreifende Verlustverrechnung durchführen lassen möchten, ihr gemeinsames Freistellungsvolumen jedoch schon anderweitig ausgeschöpft ist.
 

Freistellungsauftrag für Minderjährige

  • Als „Gläubiger Kapitalerträge“ ist der Minderjährige einzutragen.
  • Der Freistellungsauftrag muss von beiden gesetzlichen Vertretern unterschrieben sein, andernfalls bitten wir, das alleinige Sorgerecht gegenüber ebase nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbescheinigung).
  • Die Angabe der Steuer-ID's des Kindes und der gesetzlichen Vertreter ist Pflicht.
     

Freistellungsauftrag bei ebase löschen

  • Freistellungsaufträge können nur mit Wirkung zum Kalenderjahresende (31.12.) befristet werden. Eine Herabsetzung bis zu dem bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig.
    Dies bedeutet für Sie: Ihr Freistellungsauftrag dieses Kalenderjahrs ist in Höhe der zugeflossenen Erträge bereits verbraucht. In dieser Höhe darf der Freistellungsauftrag nicht mehr bei anderen Kreditinstituten in Anspruch genommen werden.
  • Sollten in Ihrem Depot und/oder Konto zum Zeitpunkt des Zugangs des Löschungsauftrags bei ebase in diesem Kalenderjahr keine freigestellten Erträge zugeflossen sein, wird ebase Ihren Freistellungsauftrag rückwirkend zum 01.01. löschen.
  • Wird die Geschäftsbeziehung im laufenden Kalenderjahr mit ebase vollständig beendet (z.B. Depotauflösung) und der vorliegende Freistellungsauftrag nicht zum Kalenderjahresende befristet, so nimmt ebase aus Vereinfachungsgründen an, dass der erteilte Freistellungsauftrag ab dem Folgejahr - auch ohne ausdrückliche Änderung - nicht mehr gültig sein soll.
     

Meldung ans Finanzamt

Nach Ablauf des Kalenderjahrs muss ebase die freigestellten Erträge dem Bundeszentralamt für Steuern melden.
 

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