Sehr geehrte Kunden und Interessenten,
als Folge der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank zahlt auch ebase bereits seit geraumer Zeit Negativzinsen für Einlagen bei der Deutschen Bundesbank (derzeit –0,5 % p. a.).
Um die Auswirkungen für die Kunden möglichst gering zu halten, hat sich ebase entschieden, Kontoguthaben bis 100.000 Euro weiterhin kostenfrei zu verwahren. Für Guthaben, die diesen Betrag übersteigen, wird ab dem 1. Mai 2020 ein Verwahrentgelt eingeführt. Des Weiteren ist es ab dem 1. Mai 2020 nicht mehr möglich, bei ebase ein Tagesgeldkonto zu eröffnen.
FAQ zum Verwahrentgelt
Für welche Konten wird ein Verwahrentgelt erhoben?
Betroffen sind alle Konten (Konto flex und Tagesgeldkonten) für private und juristische Personen mit Ausnahme der Konten für Depots zur betrieblichen Altersvorsorge bzw. für Zeitwertkonten (inkl. Collect Konten). Die neue Regelung gilt sowohl für Neukunden (Eröffnung eines Depots mit Konto flex) als auch für Depotkunden, die nach dem 1. Mai 2020 ein neues Konto flex zu ihrem Depot eröffnen.
Sind auch Depots betroffen?
Nein, der Depotbestand bleibt hiervon unberührt.
Wie hoch ist die Freibetragsgrenze?
Die Freibetragsgrenze beträgt 100.000 Euro je Konto.
Wie hoch ist das Verwahrentgelt?
Das Verwahrentgelt beträgt 0,5 % p. a. auf den die 100.000 Euro übersteigenden Betrag.
Wie wird das Verwahrentgelt ermittelt und abgerechnet?
Die Höhe des Verwahrentgelts wird auf der Grundlage des täglich ermittelten Tagesendsaldos des Kontoguthabens berechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils vierteljährlich beim Konto flex und halbjährlich beim Tagesgeldkonto, grundsätzlich über eine Belastung auf dem Konto flex.
Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Kunden, die nach dem 1. Mai 2020 ein neues Konto flex bei ebase eröffnen, akzeptieren die etwaige Erhebung eines Verwahrentgelts bereits im Rahmen der Depot-/Kontoeröffnung.
Bestandskunden werden im April 2020 von der ebase angeschrieben.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team von FondsSuperMarkt