ebase - Depoteröffnung von juristischen Personen ab 01.01.2023

Bei ebase haben Sie die Möglichkeit, ein Depot für Ihr Unternehmen zu eröffnen wie zum Beispiel

  1. Firmendepot
  2. Business Depot
  3. bAV Depot
  4. Arbeitszeitdepot

Ab 01.01.2023 benötigt ebase zu jeder Depoteröffnung einer juristischen Person (Kapitalgesellschaften -GmbH, AG-, Personengesellschaften -OHG, KG, GmbH & Co.KG- und weitere Gesellschaftsformen) einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister - nicht älter als 3 Monate; https://www.transparenzregister.de

Des Weiteren benötigt die Bank ab dem 01.01.2023 weitere Unterlagen zur Feststellung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse. Hierzu zählen die Gesellschafterliste und der Gesellschaftervertrag.
Diese Unterlagen, ebenso wie der Handelsregisterauszug, sind von deutschen Unternehmen seit dem 01.08.2022 unter folgender Adresse frei verfügbar: https://www.handelsregister.de/)

ebase behält sich vor, bei komplexen Strukturen ein bestätigtes Organigramm anzufordern. Das Organigramm (nicht älter als 3 Monate) ist durch eine zeichnungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer und Prokurist) zu unterzeichnen.

Das klingt kompliziert? Nicht mit unserer Ausfüllhilfe! Wir unterstützen Sie auch gerne persönlich bei Ihrer Depoteröffnung.
 

Sie haben noch kein kostenloses ebase-Depot für Ihr Unternehmen mit Sonderkonditionen?

Eröffnen Sie jetzt Ihr persönliches Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie den Vermittler und erhalten Sie dauerhafte Vorteile:

  1. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf
  2. FondsSuperMarkt zahlt Ihre Depotgebühren ab einem Depotvolumen von nur 1.500 € bzw. 10.000 €

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - per E-Mail oder unter 09371 - 94 867 256!

Ihr Team von FondsSuperMarkt