Wenn Sie als Privatperson oder als juristische Person (z.B. als GmbH) bei ebase ein Depot eröffnen oder eine Vollmacht erteilen möchten, wird in den Formularen unter anderem die Angabe "Branche oder Branchenschlüssel" abgefragt.
Es handelt sich um eine Pflichtangabe. Ohne die Angabe der Branche kann Ihr Depot bei ebase nicht eröffnet oder Ihre Vollmacht nicht erteilt werden.
Im Folgenden unterstützen wir Sie bei der korrekten Beantwortung dieser Pflichtangabe und stellen Ihnen den Branchenschlüssel zum Download zur Verfügung.
In welchen Formularen muss die Branche bzw. der Branchenschlüssel angeben werden?
Die Angabe zur Branche bzw. zum Branchenschlüssel muss ebase immer von derjenigen Privatperson oder juristischen Person abfragen, welche dazu berechtigt sein soll, Transaktionen vorzunehmen.
Das gilt für das Vollmachtsformular sowie für die Depoteröffnungsanträge von folgenden Depots bei ebase:
- ebase Depot flex (Einzeldepot, Gemeinschaftsdepot, VL-Depot und Firmendepot)
- ebase Depot 4kids (Kinderdepot)
- ebase Business Depot (Depot für Unternehmen mit umfangreichen Services)
- ebase bAV-Depot (Depot für betriebliche Altersvorsorge)
- ebase Arbeitszeit Depot (Fondsdepot als Zeitwertkonto)
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Welche Branche bzw. welcher Branchenschlüssel muss angegeben werden?
Gemeint ist die Branche, in der Sie beruflich tätig sind. Dies kann entweder die Branche Ihres Arbeitgebers oder bei Selbstständigen die Branche des geführten Unternehmens sein.
- Einzel- & Gemeinschaftsdepot
Geben Sie die Branche von allen Depotinhabern bzw. Bevollmächtigten an. - Kinderdepot
Alle gesetzlichen Vertreter (Eltern) müssen die Branche verpflichtend angeben. Das Feld für die Branche beim Kind muss selbstverständlich nicht ausgefüllt werden. - Depot für eine juristische Person (z.B. Firmendepot)
Geben Sie die Branche an, in der Ihr Unternehmen tätig ist.
Übersicht der Branchenschlüssel zum Download
Die gewünschte Branche ist nicht im Branchenschlüssel von ebase vorhanden - und jetzt?
Der Branchenschlüssel von ebase ist lediglich ein Vorschlag. Sie müssen im Feld "Branche oder Branchenschlüssel" nicht zwingend eine Kennung aus dem Branchenschlüssel angeben, sondern können Ihre Branche auch möglichst treffend benennen - das genügt.
Warum muss ich die Branche bei ebase verpflichtend angeben?
Die Angabe von Beruf und Branche bei der Depotbank ist nach dem Geldwäschegesetz (§§ 10 Abs. 2, 15 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GwG) in Verbindung mit dem Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)) Voraussetzung für eine Depoteröffnung.
Ich soll auch den Beruf angeben. Was bedeutet das?
Weitere nützliche Informationen zu dieser Pflichtangabe sowie die "Auflistung der Berufe und Rechtsformen" zum Download finden Sie in unserem Artikel "ebase - Angabe des Berufs in Formularen".
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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt