ebase - Ausgleich des Steuerverrechnungskontos - April 2020

Sehr geehrte ebase-Kunden,

seit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 führt die ebase aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften sowohl für private als auch für betriebliche Anleger ein sogenanntes Steuerverrechnungskonto (SVK). Hierin werden nachträgliche Änderungen der steuerrelevanten Daten im Kapitalertragsteuerverfahren berücksichtigt. Über das SVK kann sowohl ein Steuerguthaben als auch eine Steuerforderung entstehen.
Die Erstattung des Steuerguthabens an das Konto bzw. den Einzug der Steuerforderung vom Konto des Depotinhabers werden wir Ende April 2020 vornehmen. Die Kunden werden über den Ausgleich des Steuerverrechnungskontos informiert. Am 20. April 2020 erfolgt die Einstellung des Anschreibens in den Online-Kundenpostkorb.

  • Ein Steuerguthaben wird dem Kunden an die im Anschreiben genannte Bankverbindung (in der Regel das Konto flex) überwiesen. Beim diesjährigen Ausgleich des Steuerverrechnungskontos entstehen größtenteils Steuerguthaben.
     
  • Eine Steuerforderung hat die ebase für den Kunden an das Finanzamt bereits abführen müssen. Den entsprechenden Betrag zieht die ebase deshalb in Kürze von der im Anschreiben genannten Bankverbindung des Kunden ein (in der Regel das Konto flex).

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