Verschenken Sie kein Geld!
Mit dem Zulagencheck können Sie Ihren notwendigen Eigenbeitrag selbst ermitteln. Denn die volle Zulagen-Förderung durch den Staat in der Ansparphase erhalten Sie nur, wenn Sie den notwendigen Eigenbetrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Dieser errechnet sich aus Ihrem Vorjahreseinkommen.
Berechnung des Eigenbeitrags
Für die volle Förderung sind einzuzahlen:
4% des Bruttojahresarbeitslohns¹ des Vorjahres (max. 2.100 €²)
- abzüglich der Grundzulage (max. 175 €)
- abzüglich des Berufseinsteigerbonus³ (max. 200 €)
- abzüglich der Grundzulage für den Ehepartner4 (max. 175 €)
- abzüglich der Kinderzulagen
- (max. 185 € pro Kind für bis 2008 geborene Kinder)
- (max. 300 € pro Kind für ab 2008 geborene Kinder)
= Benötigter Eigenbeitrag
Tipp: Achten Sie auch darauf, dass Ihren Einzahlungen kein Ausgabeaufschlag abgezogen wird. Mit FondsSuperMarkt als Vermittler erhalten Sie 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei der DWS TopRente! Einfach den Vermittler wechseln! Es entstehen Ihnen bei einem Vermittlerwechsel keine Kosten, der Riester-Vertrag muss nicht aufgelöst werden und Ihre Beitragsgarantie bleibt erhalten.
Dauerzulageantrag aktuell halten
Teilen Sie der DWS Änderungen an Ihrer familiären Situation, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder den Wegfall der Kindergeldberechtigung, unverzüglich mit. Prüfen Sie Ihre hinterlegten Daten in der Übersicht "Aufstellung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zur Beantragung der Dauerzulage" der Jahresdepotaufstellung (JDA) und korrigieren Sie ggf. Ihren Dauerzulageantrag.