Depot für US-steuerpflichtige Personen

Sehr geehrte Kunden und Interessenten,

Personen, die einen Bezug zu den Vereinigten Staaten haben, können bei vielen deutschen Banken keine Depots eröffnen. Grund dafür sind die Anforderungen der US-Steuerbehörden.

Die gute Nachricht: Bei einer unserer Partnerbanken haben auch US-steuerpflichtige Personen ohne Wohnsitz in den USA die Möglichkeit, ein Depot zu eröffnen und benötigen dafür lediglich die Depoteröffnungsunterlagen, das Formular W-9 und ggf. einen Nachweis des Meldeorts ("proof of residence").


Wer gilt als US-steuerpflichtig?

Trifft mindestens einer der folgenden Punkte auf eine Person zu, gilt diese als US-Steuerperson und unterliegt damit einer unbeschränkten Steuerpflicht in den USA:

  1. Person besitzt die US-Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsangehörigkeit)
  2. Person besitzt eine "United States Permanent Resident Card" (sog. "US-Green Card")
  3. Person ist gemeinsam mit einem US-Ehepartner in den USA steuerrechtlich veranlagt
  4. Person hat einen Wohnsitz in den USA
  5. Person hat sich in den letzten drei Jahren insgesamt mehr als 183 Tage in den USA aufgehalten, davon sind mindestens 31 Tage in das laufende Kalenderjahr gefallen
    (Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen voll (1/1); Aufenthaltstage aus dem Vorjahr zu 1/3 und aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6.)


Unter welchen Voraussetzungen kann die Bank ein Depot für US-Steuerpflichtige eröffnen?

  1. Wohnsitz in Deutschland
    Der Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden. US-Steuerpflichtige mit Melde- und/oder Versandanschrift in den USA können KEIN Depot oder Konto eröffnen.
  2. Formular W9 + Angabe der SSN
    Die Bank benötigt gemäß der Vertragsbedingungen mit dem IRS für US-steuerpflichtige Personen zwingend das vollständig ausgefüllte Formular W9  inklusive Angabe der SSN (social security number)


Wichtige Informationen zur Depoteröffnung

  1. Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft (z.B. amerikanische und deutsche Staatsbürgerschaft)
    Die Bank benötigt zusätzlich eine Kopie des amerikanischen Passes (auch, wenn dieser bereits abgelaufen ist)
  2. Legitimation erfolgt mit (US-) Reisepass bzw. mit Ausweis ohne Wohnortangabe
    Zusätzlich ist ein Nachweis des Meldeorts ("proof of residence") nötig. Diesen erbringen Sie mit Hilfe eines der folgenden Dokumente: Aktuelle, amtliche Meldebescheinigung ODER Einkommenssteuerbescheid ODER Strom-/Gas-/Wasserrechnung ODER Rechnung eines Internetproviders ODER Festnetz-Telefonrechnung. Das Dokument darf nicht älter als 12 Monate sein und enthält Name und Anschrift analog der Eröffnungsunterlagen.
  3. Depoteröffnung für US-steuerpflichtige Kinder
    Die Bank benötigt das Formular W9 für das Kind. Ist zusätzlich ein oder beide Erziehungsberechtige(r) US-steuerpflichtig, benötigt die Bank von diesen ebenfalls das Formular W9.
  4. Formular "Bestellung als Bote"
    Das Dokument, das in den Depoteröffnungsunterlagen enthalten ist, ist zwingend erforderlich.

Um lange Bearbeitungszeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen gesammelt und vollständig bei FondsSuperMarkt einzureichen. Wir prüfen die Unterlagen und leiten diese an die Bank weiter.


Das Depot bei unserer Partnerbank ist generell kostenlos. Über FondsSuperMarkt erhalten Sie zusätzlich 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei den meisten Fonds. Haben Sie Interesse an einer Depoteröffnung? Kommen Sie gerne auf uns zu!

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Sie haben bereits ein Depot und möchten dieses umziehen?

Nehmen Sie einen Depotübertrag bzw. -einzug vor. Reichen Sie das Formular zum Depoteinzug einfach zusammen mit den Eröffnungsunterlagen bei FondsSuperMarkt ein. Nach Depoteröffnung wird Ihr Wertpapierbestand automatisch von Ihrem bisherigen Depot auf das neue Depot bei unserer Partnerbank übertragen. Bestehende Aufträge wie z.B. Sparpläne erteilen Sie bei der Bank im Anschluss online.

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu per E-Mail oder telefonisch unter 09371-94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt