Liebe Kunden,
bitte senden Sie das Formular „Auftrag zum Einzug von Konto und Depot“ ab sofort ausschließlich direkt an die abgebende Bank. Das hat den Vorteil, dass der Auftrag schneller beim richtigen Empfänger ankommt, da die zusätzliche Bearbeitungs- und Postlaufzeit bei der DAB BNP Paribas entfällt. Zudem kann die DAB eine Weiterleitung dieser Formulare aufgrund regulatorischer Anforderungen künftig nicht mehr übernehmen.
Was ist der Hintergrund?
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat kürzlich konkretisiert, was bei Verzögerungen bei Depotüberträgen zu beachten ist. Künftig muss das Institut den Kunden benachrichtigen, das den Auftrag entgegengenommen hat. Wenn die DAB den Auftrag zum Depoteinzug weiterleitet, ist sie somit dazu verpflichtet, den Kunden über den Fortschritt seines Übertrags zu informieren. Da die DAB in diesen Fällen keinen Einfluss auf die Bearbeitung und auch keine Einblicke in die Prozesse bei einer Fremdbank hat, kann die DAB dieser Pflicht nicht nachkommen und nimmt daher diese Aufträge nicht mehr an.
Was gibt es zu beachten?
Wichtig ist, dass Ihre persönliche 10-stellige Depotnummer der DAB auf dem Depoteinzug vermerkt ist. Daher sollte bei einer Depotneueröffnung mit dem Versand des Formulars gewartet werden, bis das DAB-Depot final angelegt wurde und Sie die Bestätigung mit Ihrer Depotnummer erhalten haben.
Sie haben noch kein DAB Depot? Oder Sie haben bereits ein Depot bei der DAB über einen anderen Vermittler?
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Ihr Team von FondsSuperMarkt