Liebe Kunden der DAB BNP Paribas,
eine Verlustbescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt. Falls gewünscht, beantragen Sie Ihre Verlustbescheinigung für das Steuerjahr 2024 bis 15.12.2024. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Sie können dabei wählen, ob Sie den Ausweis des „Verlustverrechnungstopf Aktien“, des „Verlustverrechnungstopf Sonstige“ oder den Ausweis beider Töpfe wünschen.
Senden Sie zur Beantragung einer Verlustbescheinigung das Formular der DAB BNP Paribas "Antrag Verlustbescheinigung" (PDF) an die DAB BNP Paribas.
Nach Beantragung der Verlustbescheinigung für 2024
Die Verlustbescheinigung wird Ihnen dann mit der Jahressteuerbescheinigung im Frühjahr 2025 zur Verfügung gestellt.
In einer Verlustbescheinigung weist die DAB BNP Paribas den Stand der nicht verrechneten Verluste aus Kapitalvermögen zum 31.12.2024 aus und überträgt diese somit nicht ins Folgejahr 2025. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung können Sie diese Verluste mit versteuerten Erträgen aus Kapitalvermögen bei anderen Banken verrechnen lassen.
Sonderkonditionen beim Fondshandel im DAB-Depot
Wenn Sie FondsSuperMarkt als Vermittler in Ihrem DAB-Depot eintragen lassen, genießen Sie ab sofort dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf und erhöhen dadurch Ihre Rendite!
Eröffnen Sie jetzt Ihr persönliches Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie kostenlos den Vermittler!
Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt