DAB BNP Paribas - Verlustbescheinigung

DAB BNP ParibasDas Wichtigste

  1. Eine Verlustbescheinigung stellen Depotbanken wie die DAB BNP Paribas nur auf Antrag aus.
  2. Der Auftrag muss bis spätestens 15.12. des betroffenen Jahres bei der DAB BNP Paribas vorliegen.
  3. Eine rückwirkende Ausstellung für vergangene Jahre ist nicht möglich.
  4. Wurde der Antrag fristgerecht eingereicht, werden mit der Verlustbescheinigung alle nicht verrechneten Verluste, die zum 31.12. des laufenden Jahres bestehen, in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und somit nicht ins Folgejahr übertragen.
  5. Wenn im Jahr der Kontolöschung kein weiteres Depotkonto bei Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank, DAB BNP Paribas) für diese/n Inhaber besteht, werden die Verluste automatisch in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Eine separate schriftliche Bestellung einer Verlustbescheinigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Verlustbescheinigung bei DAB BNP Paribas beantragen

Nutzen Sie zur Beantragung einer Verlustbescheinigung das Formular der DAB BNP Paribas "Antrag Verlustbescheinigung" (PDF) und beachten Sie folgende Pflichtangaben, die häufig vergessen werden:

  • Erstellung der Verlustbescheinigung einmalig oder jährlich?
  • Ausweis des „Verlustverrechnungstopf Aktien“, des „Verlustverrechnungstopf Sonstige“ oder Ausweis beider Töpfe?

Benötigte Unterschriften

EinzeldepotEs ist die Unterschrift des Kunden erforderlich.
GemeinschaftsdepotEs ist die Unterschrift beider Depotinhaber erforderlich.
MinderjährigendepotEs ist die Unterschrift von allen Erziehungsberechtigten erforderlich.
FirmendepotGibt es nur einen alleinigen Handlungsberechtigten, der vertretungsberechtigt ist, muss eine rechtsgültige Unterschrift vorliegen. Bei gemeinschaftlicher Vertretungsberechtigung sind beide Unterschriften erforderlich.

Das Formular senden Sie per E-Mail an Verlustbescheinigung@dab.com oder als Fax an +49 (0)89 500 68 2406 an die DAB BNP Paribas.
 

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