DAB BNP Paribas - Steuerbelastung auf Basis der Vorabpauschale im Januar 2024

DAB BNP ParibasLiebe Kunden der DAB BNP Paribas,

die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen von bestimmten Fonds und ETFs. Voraussichtlich ab 11. Januar führt die DAB BNP Paribas die Steuer auf Basis der Vorabpauschale bei den betroffenen Gattungen für das Vorjahr automatisch ab. Für 2023 beträgt der Basiszins 2,55 %, daher ist im Januar 2024 mit einigen Steuerbuchungen zu rechnen.
 

Abbuchung der Vorabpauschale vermeiden

Bitte achten Sie darauf, dass entweder ein ausreichender Freistellungsauftrag, ein allgemeiner Verlustverrechnungstopf oder eine NV-Bescheinigung zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, achten Sie bitte darauf, dass der Saldo des Verrechnungskontos zur Deckung der Steuerbuchung ausreicht.

Mehr Zur Vorabpauschale


Wann wird die Vorabpauschale berechnet?

  • Wenn der Wert des Fonds im abgelaufenen Kalenderjahr gestiegen ist.
  • Wenn es sich um einen thesaurierenden Fonds oder um einen nur teilweise ausschüttenden Fonds handelt.
  • Wenn der Basiszins höher als 0% ist. Für 2023 beträgt der Basiszins 2,55%. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Zinssatz im Bundessteuerblatt.
  • Keine Vorabpauschale wird berechnet, wenn sich der Kurs innerhalb eines Jahres negativ entwickelt.
     

Wie berechnet die DAB BNP Paribas Anfang 2024 den steuerpflichtigen Betrag für die betroffenen Fonds?

  • Zuerst prüft die Bank, ob entweder im allgemeinen Verlustverrechnungstopf ein ausreichender Saldo oder ein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung für 2023 vorhanden ist. In diesem Fall wird die Steuer damit verrechnet.
  • Wenn nicht, belastet die DAB die Steuer auf Basis der Vorabpauschale dem Verrechnungskonto.
  • Gut zu wissen: Wenn Kunden eine Verlustbescheinigung für das Jahr 2023 beantragt haben, steht der Verlustverrechnungstopf im Jahr 2024 nicht mehr zur Verrechnung der Steuer zur Verfügung.
     

Was passiert, wenn die DAB die Vorabpauschale nicht abbuchen kann?

Gemäß EStG dürfen die Banken diejenigen Kundenkonten, die durch eine Steuerbuchung aufgrund u. a. der Vorabpauschalen ins Soll geraten würden oder durch die Buchung ihren Kreditrahmen überziehen würden, nicht belasten und müssen daher die Buchung stornieren, sofern kein Ausgleich erfolgt. Die Kunden bekommen mit dem Abrechnungsbeleg einen Hinweis darauf, dass der Saldo für die Steuerbuchung ausreichen muss und sie 10 Tage Zeit zum Ausgleich des Kontos haben. Wenn die Buchung nicht erfolgreich ist, ist die DAB BNP Paribas verpflichtet, dieses an das Betriebsstättenfinanzamt zu melden.
 

Vorabpauschale berechnen

Damit Sie ungefähr einschätzen können, welche Steuerbeträge auf Sie zukommen, können DAB-Kunden den Vorabpauschalen-Rechner auf der Webseite der DAB nutzen. Er berechnet, welcher steuerpflichtige Betrag in etwa zu erwarten ist.
 

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