Liebe Kunden der DAB BNP Paribas,
die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen von bestimmten Fonds und ETFs. Im ersten Quartal 2025 führt die DAB BNP Paribas die Steuer auf Basis der Vorabpauschale bei den betroffenen Gattungen für das Vorjahr automatisch ab.
Abbuchung der Vorabpauschale vermeiden
Prüfen Sie, ob entweder ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung zur Verfügung stehen und/oder ob eine Verrechnung mit dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf möglich ist. Ist dies nicht der Fall, stellen Sie sicher, dass der Saldo des Verrechnungskontos ab 01.01.2025 zur Deckung der Steuerbuchung ausreicht.
Wann wird die Vorabpauschale berechnet?
- Wenn der Wert des Fonds im abgelaufenen Kalenderjahr gestiegen ist.
- Wenn es sich um einen thesaurierenden Fonds oder um einen nur teilweise ausschüttenden Fonds handelt.
- Wenn der Basiszins höher als 0% ist. Für 2024 beträgt der Basiszins 2,29%. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Zinssatz im Bundessteuerblatt.
- Keine Vorabpauschale wird berechnet, wenn sich der Kurs innerhalb eines Jahres negativ entwickelt.
Wie berechnet die DAB BNP Paribas den steuerpflichtigen Betrag für die betroffenen Fonds Anfang 2024?
- Zuerst prüft die Bank, ob entweder im allgemeinen Verlustverrechnungstopf ein ausreichender Saldo oder ein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung für 2024 vorhanden ist. In diesem Fall wird die Steuer damit verrechnet.
- Wenn nicht, belastet die DAB die Steuer auf Basis der Vorabpauschale dem Verrechnungskonto.
- Gut zu wissen: Wenn Kunden eine Verlustbescheinigung für das Jahr 2024 beantragt haben, steht der Verlustverrechnungstopf im Jahr 2025 nicht mehr zur Verrechnung der Steuer zur Verfügung.
Was passiert, wenn die DAB die Vorabpauschale nicht abbuchen kann?
Gem. §44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 EStG dürfen die Banken Kundenkonten, die durch eine Steuerbuchung aufgrund u.a. der Vorabpauschalen ins Soll geraten würden oder durch die Buchung ihren Kreditrahmen überziehen würden, nicht belasten bzw. müssen die Buchung stornieren, sofern kein Ausgleich erfolgt. Wenn die Buchung nicht erfolgreich ist, ist die DAB BNP Paribas verpflichtet, dieses an das Betriebsstätten-Finanzamt zu melden.
Vorabpauschale einfach berechnen
Damit Sie ungefähr einschätzen können, welche Steuerbeträge auf Sie zukommen, zeigen wir Ihnen, wie Sie ganz einfach errechnen können, welche Kontodeckung in etwa zu erwarten ist.
Sonderkonditionen fürs DAB-Depot sichern!
Eröffnen Sie jetzt Ihr persönliches Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie kostenlos den Vermittler und sichern Sie sich ab sofort dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf!
Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt